Energie

Erdbebengefährliche Tiefengeothermie nicht in die Nähe von AKW!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
13 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

13 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Deutsche Bundestag möge eine gesetzliche Regelung schaffen, dass zwischen

Tiefengeothermiekraftwerken und

AKW, die nicht in den nächsten 10 Jahren abgeschaltet werden und die nicht für die höchstdenkbare Erdbebenstufe ausgelegt sind,

mindestens 40 km Abstand eingehalten sind.

Tiefengeothermiekraftwerke können vorhandene Spannungen im Untergrund lösen. Das kann dazu führen, dass ein Erdbeben 500 Jahre früher ausgelöst wird.

Begründung

Bereits bei 2 Tiefengeothermiekraftwerksprojekten im Oberrheingraben, der ein Erdbebengebiet ist, sind Erdbeben ausgelöst worden, das Projekt Basel wurde daher gestoppt, beim Projekt Landau besteht seit Jahren ein ungelöster Streit wegen der entstandenen Schäden..

Beim französischen Fessenheim im Oberrheingraben ( 30 km nördlich von Basel, 20 km südlich von Freiburg ) liegt das älteste AKW Frankreichs, das nur für schwache Erdbeben ausgelegt ist.

Beim 10 km von Fessenheim entfernten Breisach plant der regionale Energieversorger Badenova ein Tiefengeothermiekraftwerk. Das muss verhindert werden, solange das AKW Fessenheim eine Gefahr darstellt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,

    der Bundestag hat sich nicht mehr gemeldet, voraussichtlich werde ich demnächst Untätigkeitsklage erheben.

    Freundliche Grüße

    Wolfdietrich Burde

  • Liebe Unterstützer, leider hat der Bundestag bisher nicht reagiert. Da der Bundestag nahc meinen Erfahrungen immer ziemlich langsam reagiert udn zudem Sommerferien waren, will ich noch etwas abwarten.

    Freundliche Grüße Wolfdietrich Burde

  • Liebe Mitzeichner, vielen Dank für die Unterstützung.

    Ich habe am 7. 7. 2011 an den Bundestag ( Petitionsausschuss gemailt:

    Bezug:
    Meine öffentliche Petition vom 15. 3. 2011
    Ihre Ablehnung vom 23. 3. 2011, Pet 2-17-18-279-018595


    Guten Tag, 7. 7. 2011


    da Sie die Öffentlichkeit bei manchen Petitionen scheuen, habe ich über www.openpetition.de versucht, Öffentlichkeit herzustellen. Dies ist mir teilweise gelungen.

    Meine Bezugspetition wie auch die Petition über openpetition sind weitgehend, aber nicht völlig identisch.


    Ich frage nun an, wie die 13 Mitpetenten und ich unser Anliegen beim Bundestag einbringen können. Im Sinne der Sparsamkeit und Effektivität wäre es, wenn ich das Instrument von openpetition verwenden... weiter

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