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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die Vorschrift des § 28p Abs. 6a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) dahingehend ergänzt wird, dass elektronisch unterstützte Betriebsprüfungen (euBP) ab dem 1. Januar 2021 - ohne eine weitere Übergangszeit - verpflichtend werden.
Perustelut
Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Prüfung genutzt. Ziel ist es, die Prüfdauer bei den einzelnen Prüfstellen zu reduzieren. Unter Umständen kann eine Prüfung vor Ort gänzlich entfallen. Zudem ist der finanzielle Aufwand für alle Beteiligten geringer. Nach Abschluss der Prüfung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Ergebnisse elektronisch abzurufen.Eine weiteren Übergangszeit, wie es sie schon seit dem 1. Januar 2016 gibt, ist nicht mehr vorgesehen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
10.05.2020
Vetoomus päättyy:
22.05.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 24.2.2022
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Ei vielä väitteitä vastaan