Ergänzung von § 20 Absatz 2 WEG (betreffend Bauliche Veränderungen)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

10 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass im Wohnungseigentumsgesetz - WEG im § 20 (Bauliche Veränderungen) im Absatz 2 der Satz: "Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen." ergänzt wird durch den Satz:"Die Verwaltung hat dem Antrag eines Wohnungseigentümers zu entsprechen, wenn die bauliche Veränderung das geordneten Zusammenleben nicht beeinträchtigt".

Begründung

Der § 20 Bauliche Veränderungen Absatz 2 des WEG sagt aus, dass ein Wohnungseigentümer (WE) verlangen kann, dass er, der WE, eine "angemessene" bauliche Veränderungen durchführen kann, um eine Einrichtung zu installieren, welche dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient.Dann aber wird die Installation durch den WE dadurch behindert oder sogar unmöglich gemacht, indem durch den Satz:"Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen."implizit ein positiver Beschluß in der Eigentümerversammlung gefordert wird.Ein Beschluß der Eigentümer ist m.e. nicht erforderlich wenn die Installation eines Ladepunktes das geordnete Zusammenleben nicht beeinträchtig oder berührt.In dem Fall soll die Verwaltung dem Antrag eines WE ohne Beschluß einer Eigentümerversammlung entsprechen.Dieses erleichtert die Installation eines Ladepunktes für Wohnungseigentümer wesentlich.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.07.2022
Sammlung endet: 09.09.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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