Bildung

Erhalt der Förderschulen LERNEN in Niedersachsen

Petition richtet sich an
Landesregierung Niedersachsen; Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags
2.807 Unterstützende 2.660 in Niedersachsen

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.807 Unterstützende 2.660 in Niedersachsen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 27.09.2023
  4. Dialog
  5. Beendet

Erhalt

der Förderschulen LERNEN

in Niedersachsen

Wir fordern das Bundesland Niedersachsen hiermit auf, für den Erhalt der Förderschulen LERNEN

über das Jahr 2028 hinaus sorge zu tragen und das bisher angekündigte Ende der Beschulung für das Schuljahr 2022/2023 zu streichen.

Ferner müssen mehr Lehrkräfte für den Förderbereich ausgebildet werden, da auch im inklusiven Bereich ein deutlicher Förderschullehrermangel herrscht.

Begründung:

Wir möchten eine Wahlfreiheit für Eltern, deren Kinder einen Förderbedarf LERNEN attestiert bekommen haben. Die Förderschulen Lernen sehen wir als substanziell notwendig an, um jedes Kind optimal fördern zu können. Nicht jeder Schüler mit Förderbedarf LERNEN ist auf einer Regelschule beschulbar.

Der Höchstförderbedarf mit maximal 3Stunden an inklusiven Schulen pro Schüler/Woche wird von uns als viel zu gering betrachtet, zumal aufgrund der Lehrerknappheit im Förderschulbereich die Maximalförderung an Allgemeinbildenden Schulen in der Regel nicht gewährleistet ist.

Eine optimale, den Förderschulkind angemessene Förderung kann nur in den seltensten Fällen geleistet werden. Es gibt Kinder, die im geschützten Raum einer Förderschule gefördert werden müssen, frei von psychischem, sozialem und emotionalen Druck. Diesem waren sie in der Grundschule schon sehr oft ausgesetzt, weil sie „anders“ lernen als andere Kinder

Von daher müssen diese Förderschulen über 2028 hinweg erhalten bleiben. Die Förderschule LERNEN bietet Kindern die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss zu erwerben, den sie nur unter sehr erschwerten Bedingungen an einer Regelschule mit Inklusion erhalten würden.

Unsere Forderung wird ausdrücklich untermauert durch zwei Artikel der UN Behindertenrechtskonvention:

Artikel 5 Absatz 4 der UN-BRK besagt:

„ Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“

Förderschulen sind besondere Maßnahmen, die nicht zur Diskriminierung beitragen, weil sie für Kinder mit Lernproblemen einen Schutzraum bieten.

Artikel 14 Absatz 2 c)

Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, Dass

angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des einzelnen getroffen werden.

Aus Artikel 24 Absatz 2c) kann man auch die besondere Betreuung auf Förderschulen ableiten. Es gibt inzwischen immer mehr Kinder, die nicht mehr im Regelschulsystem beschulbar sind und ohne Förderschulen keinen Unterricht in einem sozialen Umfeld mehr hätten.

Artikel 26 (3) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

3) . Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Nachtrag: Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte spricht sich einer Pressemitteilung vom 23.02.2022 für die Beibehaltung der Förderschule LERNEN nach derzeitigem Stand aus. Die Beibehaltung wäre derzeit sinnvoll und notwendig.

https://www.vnl-vdr.de/aktuelles/vnl-zur-inklusiven-schule.html

Begründung

Weil unser Kind auf der Förderschule ist und es war die BESTE ENTSCHEIDUNG, die wir treffen konnten.

Nach Jahren von Stress und Streit, Frust und Lebensunlust sind wir endlich wieder glücklich!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sanja Hinrichs aus Bad Zwischenahn
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 00240/11/19-001 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Niedersachsen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

Auch als Befürworter der Inklusiion sehe ich die Wahlfreiheit als ".übergeordneten Wert" an, individuelle Entscheidungen sollten weiterhin möglich sein.

In Wirklichkeit sollen doch nur die leistungsstarken Kinder und die Philologen vor den leistungsschwachen geschützt werden.

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