La petizione è indirizzata a:
Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Der geplante Abzug des Arbeitsgerichtes aus Eberswalde ist nicht akzeptabel. Die Landesregierung würde damit den Koalitionsvertrag brechen, in dem klar vereinbart wurde, dass der wohnortnahe Zugang zu Gerichten erhalten bleiben wird. Soziale Gerechtigkeit braucht wohnortsnahe Gerichte.
Gemeinsam haben die Bürgermeister und Amtsdirektoren im Landkreis Barnim und die Bürgermeister aller sechs Mittelzentren der Planungsgemeinschaft Barnim-Uckermark der zuständigen Ministerin bereits unsere Lösungsvorschläge überbracht. Diese wurden weder kommentiert noch besprochen. Insbesondere könnte der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Eberswalde um den Landkreis Märkisch-Oderland erweitert werden.
Die Landesregierung darf auch die nordöstliche Peripherie nicht aus den Augen verlieren und hat gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern die Verantwortung, sich an die Koalitionsvereinbarungen zu halten und den Nordosten nicht absichtlich abzuhängen.
Motivazioni:
Der Erhalt des Arbeitsgerichtes in Eberswalde ist für die ganze Region von immenser Wichtigkeit. Nicht nur, dass ein Abzug auch den Rückzug des Rechtsstaates aus der brandenburgischen Fläche bedeuten würde, sondern er würde auch die Mittel des Rechtsstaates für die Bürgerinnen und Bürger in größere Entfernung rücken. Die geplanten Arbeitsgerichtsstandorte in Neuruppin und Frankfurt/Oder sind für viele Bürgerinnen und Bürger schlichtweg nicht zu erreichen. Soziale Gerechtigkeit braucht die im Koalitionsvertrag versprochenen wohnortnahen Gerichte inklusive Rechtsantragsstelle mit arbeitsrechtlich versiertem Personal, Fristbriefkästen, etc.
Bloße Gerichtstage in Eberswalde, zu denen Richterinnen und Richter nur besuchsweise anreisen, können das Arbeitsgericht Eberswalde nicht adäquat ersetzen.
Nach den zahlreichen Schließungen von Behörden, Einrichtungen und Institutionen in den letzten Jahren wird es Zeit, dass die Landesregierung im Nordosten etwas aufbaut und sich nicht weiter zurückzieht.