Erhöhung der Haftungsgrenze für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Sammlung beendet

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass Gesetze dahingehend geändert werden, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit weit höheren Haftungsgrößen belegt werden. Ein aktueller Fall zeigt sehr deutlich, dass hier große Mankos vorliegen. Die Haftungen der Prüfer müssen erhöht werden.

Begründung

Die Verantwortung, die ein Wirtschaftsprüfer hat, sollte sich auch in der Haftung widerspiegeln. § 323 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro. Ein selbständiger IT-Berater wird meistens gezwungen, eine Haftpflichtversicherung über 2 Millionen Euro abzuschließen. Hier passt das Verhältnis zu den Wirtschaftsprüfern ganz und gar nicht!

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