Région: Allemagne
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Erhöhung der Spesensätze

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3 395 Soutien

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2014
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  5. Echoué

Derzeit liegen die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei

8 - 24 Stunden - 12 EUR ab 24 Stunden - 24 EUR

dies ist schon so seit ich denken kann, zu DM-Zeiten (46 DM)

Mein Vorschlag ist den Pauschalbetrag zu verdoppeln. Und wie in den Niederlanden auch an die Inflation zu koppeln

8 - 24 Stunden - 24 EUR ab 24 Stunden - 48 EUR

Raison

Die Kosten für Verpflegung haben sich jedoch seit Einführung des EUROs ca. verdoppelt. z.B. ein Schnitzel kostet damals ca. 10 DM und heute 10 EUR. Oder nehmen wir das Duschen. Teilweise bis zu 3,50€. Für einen Bkf würd es immer schwerer zu diesen Konditionen seine Familie zu ernähren. 46 DM waren wesentlich sozialer als 24€ Da die Spesen seit der Einführung des € nicht angehoben wurden. Die jährliche Inflation aber auch eine Rolle spielt in der Wirtschaft würd es endlich mal zeit das etwas passiert. Stellt euch mal vor wir gehen wieder regelmäßiger in die Autohöfe dann Boomt das Geschäft auch wieder und Schaft das nicht auch Arbeitsplätze ???

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Actualités

Gehälter minimieren sich, Spesen bleiben seit Jahrzehnten gleich, im Gegenzug steigen die Lebenshaltungskosten überdimensional durch Preissteigerungen und Inflation, was in keinster Form für die Ausübung der Arbeit eines Berufskraftfahrers berücksichtigt wird! Wenn Politiker mit Regelmässigkeit ihre Diäten erhöhen, sollten wir BKF das gleich Recht dazu haben,denn wir halten immerhin dieses Land in allen Bereichen am Leben, ohne uns würde in kürzester Zeit alles kollabieren! Viele Grüße Nicht öffentlich

Der Chef muss die Spesen nicht mal zahlen ... klar kann man sie am Ende des Jahres steuerlich geltend machen aber erst mal muss man das ganze aus eigener Tasche netto vorfinanzieren. Am Ende bekommt man nicht mal alles weil der Arbeitnehmer so wenig verdient das er die Spesen niemals im vollen Umfang vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Die Arbeitgeber sollten zur Zahlung der Spesen verdonnert werden.

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