Аймақ: Deutschland
Erhöhung des BAföG nach §13 für Studierende von Kollegs, Abendgymnasien, Fachschulen etc. петициясының суреті

Erhöhung des BAföG nach §13 für Studierende von Kollegs, Abendgymnasien, Fachschulen etc.

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Deutscher Bundestag

159 Қолтаңбалар

Өтініш беруші өтінішті бермеді/бермеді.

159 Қолтаңбалар

Өтініш беруші өтінішті бермеді/бермеді.

  1. Басталды 2012
  2. Жинақ аяқталды
  3. Жіберілді
  4. Диалог
  5. Сәтсіз

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge eine Anhebung der Förderung für Empfänger/-innen von BAföG nach § 13 des BAföG-Gesetzes beschließen, welche gewährleistet, dass eine jede Ausbildung, gleich welcher Art, finanziell gleichberechtigt und insbesondere ohne persönlich finanzielle Nachteile des Auszubildenden oder der Familie des Auszubildenden absolviert werden kann.

Себеп

Die bei den Bedarfssätzen des BAföG angesetzten Pauschalbeträge, die die Kosten des durchschnittlichen und üblichen Lebensunterhalts sowie der Ausbildung abdecken sollen, reichen nach ihrer bisherigen Anwendung in der Realität nicht aus, um die grundlegenden Kosten des täglichen Lebens zu bewältigen, besonders dann, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt. Je nach Arbeitsmarktlage, Qualifikation des Auszubildenden und dessen Schul- und individuellen, notwendigen Lernzeiten muss es als unzumutbar angesehen werden, auf die Möglichkeit des anrechnungsfreien monatlichen Brutto-Einkommens im Bewilligungszeitraum von 400,00 EUR zu verweisen. Eine Anhebung der Bedarfssätze wird daher gefordert. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 erhält der Auszubildende eine Pauschale für die Unterkunft von 224,00 EUR, wenn er nicht mehr bei seinen Eltern wohnt. Diese Pauschale benachteiligt Auszubildende, die für ihre Unterkunft höhere Kosten aufbringen müssen. Künftig soll daher die gesamte Warmmmiete des Auszubildenden als Kosten der Unterkunft gewährt werden. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 wird dem Auszubildenden ein monatlicher Bedarf von 348,00 EUR gewährt. Damit liegt der bisher gewährte Betrag unter dem Existenzminimum. Der Bedarf bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII und SGB II beträgt seit dem 1. Januar 2012 in Deutschland 374,00 EUR, der gewährte Bedarf soll daher künftig an das Existenzminimum angeglichen werden.

Петициямен бөлісу

QR коды бар сурет

QR коды бар жыртылған слип

жүктеп алу (PDF)

Өтініш туралы ақпарат

Петиция басталды: 16.01.2012
Жинақ аяқталады: 15.07.2012
Аймақ: Deutschland
санат: Білім

жаңалықтар

  • Petition wurde nicht eingereicht

    12.10.2018 бойынша
    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Änderung am Text der Petition

    16.01.2012 бойынша

пікірталас

Der Leistungsdruck, der durch Schule und gleichzeitiges Arbeiten entsteht, sinkt wenn die Leistungen (Miete, Krankenkasse...) individuell auf die Schüler angepasst werden. Die Zahl der Absolventen steigt und auch der Notendurchschnitt nimmt zu.

Den Vorschlag die Warmmiete komplett vom BAföG-Amt übernehmen zu lassen, halte ich schlichtweg für Unsinn. Welcher Studi sollte sich da noch mit einem 15 m² Zimmer in einem Studentenwohnheim oder einer WG begnügen -> Ran an das Penthouse-Stadtmitte. Und das soll die Allgemeinheit finanzieren?

Білім туралы толығырақ

42 %
12 675 Қолтаңбалар
49 күн қалды

Азаматтық қатысуды нығайтуға көмектесу. Біз тәуелсіз бола отырып, алаңдаушылықтарыңызды естігіміз келеді.

Қазір жарнамалаңыз