Regiune: Germania

Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellten von 50 auf 70 Prozent

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

15 Semnături

Petiția a fost inchisa

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  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellten von 50 Prozent auf 70 Prozent gefordert.

motive

Der Arbeitgeber gewährt beihilfeberechtigten Personen in der Regel eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten mit Ausnahmen der Waisen 70 Prozent Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen 80 Prozent. Hat die beihilfeberechtigte Person zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich die Beihilfe ebenfalls auf 70 Prozent.Die Beihilfe ist Teil der Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn werden die oben angeführten Prozentsätze gewährt.Aus Gründen der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Schwerbehinderten und Gleichgestellten sollte der Beihilfebemessungssatz für diesen Personenkreis ebenfalls auf 70 Prozent erhöht werden.In der Regel werden schwerbehinderte und gleichgestellte Beamtinnen und Beamte nur mit Risikozuschlag (bis 30 Prozent) in die private Krankenversicherung aufgenommen. Häufig besteht auch nur die Möglichkeit, einen sogenannten Basistarif abzuschließen. Ebenso wird der Beihilfeergänzungstarif oft nicht gewährt.Schwerbehinderte und gleichgestellte Beamtinnen und Beamte haben neben ihrer Behinderung und deren Auswirkungen häufig damit einhergehend auch höhere Ausgaben zu tragen. Aus diesem Grund wäre eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamtinnen und Beamte ein erheblicher Nachteilsausgleich, wie er zurecht unter anderem auch nichtbehinderten Beamtinnen und Beamten mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sowie nichtbehinderten Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen zuerkannt wird.

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Informații privind petiția

Petiția a început: 02.09.2020
Petiția se încheie: 18.09.2020
Regiune: Germania
categorie:

știri

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