Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellten von 50 auf 70 Prozent

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

15 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

15 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellten von 50 Prozent auf 70 Prozent gefordert.

Begründung

Der Arbeitgeber gewährt beihilfeberechtigten Personen in der Regel eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten mit Ausnahmen der Waisen 70 Prozent Beihilfe, berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen 80 Prozent. Hat die beihilfeberechtigte Person zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich die Beihilfe ebenfalls auf 70 Prozent.Die Beihilfe ist Teil der Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn werden die oben angeführten Prozentsätze gewährt.Aus Gründen der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Schwerbehinderten und Gleichgestellten sollte der Beihilfebemessungssatz für diesen Personenkreis ebenfalls auf 70 Prozent erhöht werden.In der Regel werden schwerbehinderte und gleichgestellte Beamtinnen und Beamte nur mit Risikozuschlag (bis 30 Prozent) in die private Krankenversicherung aufgenommen. Häufig besteht auch nur die Möglichkeit, einen sogenannten Basistarif abzuschließen. Ebenso wird der Beihilfeergänzungstarif oft nicht gewährt.Schwerbehinderte und gleichgestellte Beamtinnen und Beamte haben neben ihrer Behinderung und deren Auswirkungen häufig damit einhergehend auch höhere Ausgaben zu tragen. Aus diesem Grund wäre eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamtinnen und Beamte ein erheblicher Nachteilsausgleich, wie er zurecht unter anderem auch nichtbehinderten Beamtinnen und Beamten mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sowie nichtbehinderten Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen zuerkannt wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.09.2020
Sammlung endet: 17.09.2020
Region: Deutschland
Kategorie:  

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
113 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern