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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 10.05.2020gibt schon genügend Petitionen zu dem Thema
Petition richtet sich an: Deutsche Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Nutzung von Wärmestrom von der EEG-Umlage befreit wird.
Im Jahr 2020 beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stromeinspeisung 6,756 ct/kWh. Diese EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Dieser Bestandteil des Strompreises trifft auch die Kunden, die mit Strom heizen. Einst in Form von Nachtspeicherheizungen wurden diese zum Ausgleich der Schwachlastzeiten der Atomkraftwerke vom Staat gefördert und angepriesen. Heutzutage zählen Wärmepumpen zu den steigenden Technologien des Heizens. Nun wird diese Heizform durch die EEG-Umlage in ungerechtfertigter Weise belastet, da andere Heizformen, wie Gas oder Öl, dieser EEG-Umlage gerade nicht unterliegen! Es besteht also eine abzuschaffende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Heizverfahren. Diese Ungleichbehandlung muss abgeschafft werden, damit für tausende Haushalte in Deutschland das Wohnen insoweit kostenmäßig eine Entlastung bzw. Gleichbehandlung findet, da gerade Mieter älterer Wohnungen und sozial schwächere Menschen von diesen zusätzlichen Kosten betroffen sind und im Vergleich zu anderen Heizformen die Erneuerbaren Energien mit fördern müssen. Firmen können sich auf Antrag dieser EEG-Umlage entziehen. Bürger nicht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Petition gestartet:
09.05.2020
Sammlung endet:
08.11.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Energie