Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Benennung eines Parlamentarischen Beauftragten für die Energiewende

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
496 Unterstützende 496 in Deutschland

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition soll erreicht werden, der Empfehlung der Ethikkommission "Deutschlands Energiewende" zu folgen und gemäß Kap. 6 einen Parlamentarische Beauftragten für die Energiewende zu benennen, der das Monitoring und Controlling des Energieprogramms der Bundesregierung organisiert und kontrolliert.

Begründung

Paragraph 98 des EEG sieht eine jährliche Berichterstattung der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EE) vor. Für das Jahr 2017 (zum Berichtsjahr 2016) ist diese nicht erfolgt. Es wäre die Aufgabe des Beauftragten, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu organisieren und zu kontrollieren. Da trotz enormen Ausbaus der EE - insbesondere der volatilen Energiequellen - der CO2-Ausstoß 2017 gegenüber 2016 nicht geringer geworden ist, muss der ganze Prozess der Energiewende auf den Prüfstand. Bereits in den Stellungnahmen der Expertenkommission zum vierten und fünften Monitoring-Bericht der Bundesregierung für die Berichtsjahre 2014 und 2015 war auf Schwierigkeiten hingewiesen worden, die wegen fehlender Speicher für volatil erzeugten Strom entstehen. Aus Sicht der Expertenkommission ist ... die Bewertung (der Regierung) in allen Bereichen zu positiv ausgefallen. Der Monitoring-Bericht (2015) hätte deutlicher machen müssen, dass die Zielerreichung etwa hinsichtlich des Kernziels, der Reduktion des Primärenergieverbrauchs nicht gesichert ist und bei der Erhöhung der Endenergieproduktivität unwahrscheinlich ist. Auch nach unserer Einschätzung wird ein weiterer unkontrollierter Ausbau von volatilen erneuerbaren Energien (der Anteil volatiler EE-Erzeugung hat sich seit 2015 um 23 % erhöht) zu erheblichen Fehlentwicklungen führen, ohne dass die Ziele der Energiewende erreicht werden.

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