Errichtung einer Deponie DK 1 in Strohn

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
1 373 Tukeva 1 373 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Errichtung einer Deponie DK 1 im Lavasandtagebau 17 Strohn

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Keine Deponie DK1 oder höher in Strohn

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ortsgemeinde Strohn; Kreisverwaltung Vulkaneifelkreis, Daun; SGD Nord

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Die Deponie liegt in unzumutbarer Nähe zur Wohnbebauung Strohn und Trautzberg. Im beantragten 40-km-Radius fallen ein Großteil der beantragten Abfallstoffe nicht oder nur in geringen Mengen an. Die geplante Deponie liegt zum Teil im Naturschutzgebiet, welches dafür im Schutzpunkt 6 aufgehoben werden soll; laut Gutachten sind in der Grube mehrere Tierarten der „Roten Liste“ heimisch; die geologische Gesamtformation ist einzigartig (Prof. Büschel, Uni Jena); Deponien in Mertesdorf und Ochtendung (Eiterköpfe) sind geeignet für die Aufnahme der Abfälle. Die Infoveranstaltung hat gezeigt, dass die Bürger von Strohn und der Umgebung keine Deponie wollen. Während alle auch geringen Änderungen der Raumordnung veröffentlicht werden wurde hier nur ein vereinfachtes Verfahren angewandt.

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Uutiset

  • Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen die geplante Errichtung einer
    Deponie DK 1 im Lavasandtagebau in der Gemeinde Strohn.

    Am Ende des Verfahrens teilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit, dass
    nach sorgfältiger Prüfung im Planfeststellungsverfahren der Errichtung und dem Betrieb
    einer Deponie der Klasse I die Zulassung versagt wurde. Umfassendere Informationen zu
    den Entscheidungsgründen können der Homepage der SGD Nord entnommen werden,
    wo die gem. § 21a Abs. 1 Satz 1 der Deponieverordnung erforderliche öffentliche
    Bekanntmachung der Entscheidung erfolgt.

    Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen
    Sitzung am 21.08.2018 beschlossen, die Eingabe einvernehmlich zu erledigen.

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