Erweiterung des Gesetzes zur Erwerbsunfähigkeit für Schwerbehinderte.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

15 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Zu ändern ist der Passus, welcher vorschreibt das Rentenanwärter 3 von 5 Jahren am Stück vor dem Rentenantrag auf dem Gebiet der BRD sozialpflichtig versichert gewesen sein müssen. Rentenanwärter, die im Ausland erkrankten, sollen die Möglichkeit haben, nach ihrer Rückkehr wie gleichberechtigte Anwärter auf Erwerbsunfähigkeitsrente berücksichtigt zu werden, wie Arbeitnehmer die innerhalb der BRD sozialpflichtig versichert sind, wenn sie vor dem Auslandsaufenthalt mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Regelung soll rückwirkend geltend gemacht werden um Benachteiligung auszugleichen.

Begründung

Da es Fallbeispiele gibt, die von der Erwerbsunfähigenrente für Schwerbehinderte wegen Auslandsaufenthalts vor oder während dem Krankheitsfall ausgeschlossen und massiv benachteiligt sind, beantrage ich eine Änderung der entsprechenden Ausschlussklausel.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.05.2015
Sammlung endet: 15.11.2015
Region: Deutschland
Kategorie:  

Die Benachteiligung von Schwerbehinderten in der Erwerbsunfähigkeit ausgleichen !!

Um dieses Risiko abzudecken, gibt es ja bereits die Berufunfähigkeitsversicherung, die man vor einem Auslandseinsatz vertraglich vereinbaren kann. Die Möglichkeit der Beitragspflicht im Ausland (die ja Voraussetzung für eine Leistung wäre) sehe ich nicht, da das mit den Sicherungssystemen des entsprechenden Auslandes kollidieren würde. Und ohne Beitragszahlung keine Leistung.

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