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Zu ändern ist der Passus, welcher vorschreibt das Rentenanwärter 3 von 5 Jahren am Stück vor dem Rentenantrag auf dem Gebiet der BRD sozialpflichtig versichert gewesen sein müssen. Rentenanwärter, die im Ausland erkrankten, sollen die Möglichkeit haben, nach ihrer Rückkehr wie gleichberechtigte Anwärter auf Erwerbsunfähigkeitsrente berücksichtigt zu werden, wie Arbeitnehmer die innerhalb der BRD sozialpflichtig versichert sind, wenn sie vor dem Auslandsaufenthalt mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren. Diese Regelung soll rückwirkend geltend gemacht werden um Benachteiligung auszugleichen.
Причина
Da es Fallbeispiele gibt, die von der Erwerbsunfähigenrente für Schwerbehinderte wegen Auslandsaufenthalts vor oder während dem Krankheitsfall ausgeschlossen und massiv benachteiligt sind, beantrage ich eine Änderung der entsprechenden Ausschlussklausel.
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Die Petition wurde Online eingereicht
на 14.01.2016 -
Änderungen an der Petition
на 29.07.2015 -
Änderungen an der Petition
на 16.05.2015
дебат
Um dieses Risiko abzudecken, gibt es ja bereits die Berufunfähigkeitsversicherung, die man vor einem Auslandseinsatz vertraglich vereinbaren kann. Die Möglichkeit der Beitragspflicht im Ausland (die ja Voraussetzung für eine Leistung wäre) sehe ich nicht, da das mit den Sicherungssystemen des entsprechenden Auslandes kollidieren würde. Und ohne Beitragszahlung keine Leistung.