20 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass auch das Mindereinkommen aufgrund Teilzeitarbeit nach der Geburt des Kindes oberhalb von 2770 Euro monatlich bei der Berechnung von Elterngeld Plus berücksichtigt wird. Elterngeld Plus: Berücksichtigung des Mindereinkommens durch eine reduzierte Arbeitszeit nach Geburt des Kindes auch oberhalb von 2.770,- EUR.
Raison
Elterngeld Plus wird damit beworben: Reduziert Man(n) seine Arbeitszeit nach Geburt des Kindes um sich an der Erziehung desselbigen zu beteiligen, so bekommt Man(n) für jeden Euro Netto-Einkommensverzicht ca. 65 Cent (bis zu einer maximalen Höhe von 900,- EUR pro Monat) ersetzt. Nirgendwo steht allerdings eine giftige Nebenbedingung, die die Ämter anwenden. Ist das reduzierte Teilzeiteinkommen noch oberhalb von 2.770,- EUR, so findet keine Anrechnung statt. D.h. Man(n) bekommt nur die 150,- EUR Mindestbetrag. Damit wird das Ziel von Elterngeld Plus klar verfehlt. Für eine Familie mit einem einigermaßen gut (und allein-) verdienenden Mann ist wirtschaftlich leider kein Anreiz gegeben, sind an der gewünschten Erziehungsarbeit zu beteiligen. Im Gegenteil: Dadurch werden klassische Rollenmuster zementiert.Ich bitte daher um Klarstellung, das auch ein Einkommensverzicht oberhalb von 2.770,- EUR bei der Elterngeldberechnung Plus berücksichtigt wird. Insbesondere weil m.E. keine rechtliche Grundlage für die Anwendung der Grenze von 2.770,- EUR besteht und diese nur fälschlicherweise - im Gegensatz zum Grundgedanken des Elterngeld Plus-Gesetzes - von den Ämtern angewendet wird.Vielen Dank!
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
16/06/2016
Fin de la pétition:
07/09/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-17-851-033678
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent kritisiert die beim Bezug von ElterngeldPlus bestehende
Bemessungsgrenze von 2.770 Euro.
Er kritisiert, dass ElterngeldPlus damit „beworben“ werde, dass dann, wenn ein Mann
seine Arbeitszeit nach der Geburt des Kindes reduziert, für jeden Euro netto des
Einkommensverzichtes 65 Cent bis zu einer maximalen Höhe von 900 Euro pro
Monat geleistet werden. Er habe jedoch festgestellt, dass dann, wenn das reduzierte
Teilzeiteinkommen... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.