Regione: Germania

Erziehungsgeld/Elterngeld - Bezugszeitraum von Elterngeld für Väter

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
109 Supporto 109 in Germania

La petizione è stata respinta

109 Supporto 109 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Gleichberechtigung von Mann und Frau vor dem Gesetz beim Bezug von Elterngeld, was im aktuellen BEEG nicht gegeben ist.

Motivazioni:

Kommt ein Kind früher als zum errechneten Geburtstermin, verlängert sich automatisch der Mutterschutz und somit auch die Mutterschaftsleistungen. Somit kann es vorkommen das noch im 3. Lebensmonat des Kindes Mutterschaftsleistungen bezogen werden, wodurch der Bezugszeitraum des Elterngeldes verringert wird.Das Unrecht liegt in der Tatsache das wenn die Frau in Elternzeit geht und somit Elterngeld beantragt, dieses für den dritten Lebensmonat anteilig Anspruch besteht, d.h. vom Ende der Schutzfrist bis zur Vollendung des 3. Lebensmonats.Nimmt jedoch der Mann in diesem Zeitraum die Leistungen in Anspruch, da beispielsweise die Frau nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit erwerbstätig ist, wird ihm der 3. Lebensmonat vollständig gestrichen, da gemäß § 4 Ansatz 3 Satz 2 BEEG der gesamte Monat als von der Mutter verbraucht gilt.Diese Problematik wurde in der Vergangenheit bereits durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.05.2011 (B 10 EG 11 / 10 R) zu Gunsten des Mannes entschieden. Dieses Urteil wird jedoch auch Grund einer Neuregelung des BEEG mit in Kraft treten am 01.01.2013 nicht mehr akzeptiert.Daher fehlen Familien, in denen der Vater nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, beinahe ein vollständiges Monatseinkommen.

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Novità

  • Pet 3-17-17-851-056435

    Erziehungsgeld/Elterngeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll eine Änderung der Regelung erreicht werden, nach der
    Lebensmonate des Kindes, in denen die Mutter anzurechnende
    Mutterschaftsleistungen erhält, als Elterngeldmonate der Mutter gelten.
    Es wird ausgeführt, dass § 4 Abs. 3 Satz 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
    (BEEG) geändert werden müsse. Wenn ein Kind früher als zum errechneten
    Geburtstermin geboren werde, verlängere sich automatisch der Mutterschutz.
    Hierdurch... avanti

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