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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Elternzeit (für ein älteres Kind) als Verschiebetatbestand bei der Berechnung des Elterngeldes (für ein jüngeres Kind) zugelassen wird. Aktuell ist lediglich der Bezugsraum von Elterngeld als Verschiebetatbestand zulässig, nicht jedoch eine darüber hinausgehende Elternzeit.
Gerekçe
Eltern, die sich dafür entscheiden, nach der Geburt ihres Kindes beruflich für einige Zeit kürzer zu treten (z. B. indem sie Elternzeit nehmen und in dieser nur reduziert arbeiten), werden bei der Geburt eines weiteren Kindes dafür bestraft, indem die Elterngeldberechnung für das zweite Kind auf Basis des reduzierten Einkommens während der ersten Elternzeit vorgenommen wird. Folgendes Fallbeispiel zur Verdeutlichung:Vater und Mutter arbeiten bis zur Geburt ihres ersten Kindes beide 100 %. Nach der Geburt nehmen sie beide gleichzeitig Elterngeldmonate in Anspruch, bekommen in diesen Monaten also ~65 % ihrer jeweiligen Gehälter. Damit können sie die laufenden Kosten gerade decken. Da sie ihrem Nachwuchs gerne mehr Zeit widmen möchten, verlängern sie beide die Elternzeit auf insgesamt 2 Jahre. Nach Ende des Elterngeldbezugs (zum 1. Geburtstag des Kindes) gehen sie daher beide wieder zu je 60 % arbeiten, was annähernd der Höhe des Elterngeldbezugs entspricht. Als sich gegen Ende der Elternzeit der nächste Nachwuchs ankündigt, würden sie gerne dasselbe Modell wieder nutzen. Für die Berechnung des Elterngeldes stehen allerdings nur 12 Monate mit 60 % des eigentlichen Einkommens zur Verfügung. Das Elterngeld wird daher auf 65 % des Teilzeiteinkommens festgesetzt, was nur noch 39 % des ursprünglichen Einkommens darstellt. Die Familie kann so ihre laufenden Kosten nicht mehr decken. Obwohl sich an den eigentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert hat und die Arbeitsverträge beider Elternteile nach wie vor identisch sind wie vor dem ersten Kind, werden sie für das zweite Kind deutlich schlechter gestellt. Die aktuelle Regelung benachteiligt Eltern, die sich gerne etwas mehr Zeit für ihre Kinder nehmen wollen ab dem 2. Kind.
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
03.04.2018
Dilekçe biter:
17.05.2018
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
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Petitionsausschuss
Pet 3-19-17-851-005608
68163 Mannheim
Erziehungsgeld/Elterngeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend – als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass bei der Bemessung des Elterngeldes für ein zweites
Kind nicht nur ein wegen Teilzeitarbeit verringertes Einkommen zugrunde gelegt wird.
Er führt zur Begründung an, dass in Fällen, in denen Eltern nach der Geburt des ersten
Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen und während dieser Zeit Teilzeit arbeiten, nur
das gegenüber ihrem vorangehenden Einkommen verringerte Einkommen als Basis für
das Elterngeld... daha ileri
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.