Piirkond : Saksamaa
Vähemuste kaitse

Fahrerlaubnis für Behinderte in deutschen Freizeitparks

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Betreiber von Freizeitparks
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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 26.12.2020
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

Menschen mit Behinderung, die nicht selbständig ein- und aussteigen können, dürfen in deutschen Freizeitparks nicht mit Fahrgeschäften fahren. Dies ist beispielsweise im Freizeitpark Efteling in Holland schon lange möglich.

Wir möchten erreichen, dass Menschen mit Behinderung ebenfalls in Deutschland mit Begleitung in den meisten Attraktionen mitfahren dürfen, um auch Sie in den vollen Genuss eines Besuches in einem Freizeitpark kommen zu lassen.

Selgitus

Menschen mit Behinderung sollten nicht in ihrer Freiheit, die selben Dinge zu erleben wie Menschen ohne Behinderung, eingeschränkt sein. Sofern sie selbst in der Lage sind die Entscheidung zu treffen und mit Hilfe eines Betreuers am Fahrgeschäft teilzunehmen, sollte diesem Wunsch kein Gesetz im Wege stehen.

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