Regione: Vokietija
Mažumų apsauga

Fahrerlaubnis für Behinderte in deutschen Freizeitparks

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Betreiber von Freizeitparks
349 Palaikantis

Peticijos gavėjas neatsakė.

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  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2020-12-26
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Menschen mit Behinderung, die nicht selbständig ein- und aussteigen können, dürfen in deutschen Freizeitparks nicht mit Fahrgeschäften fahren. Dies ist beispielsweise im Freizeitpark Efteling in Holland schon lange möglich.

Wir möchten erreichen, dass Menschen mit Behinderung ebenfalls in Deutschland mit Begleitung in den meisten Attraktionen mitfahren dürfen, um auch Sie in den vollen Genuss eines Besuches in einem Freizeitpark kommen zu lassen.

Priežastis

Menschen mit Behinderung sollten nicht in ihrer Freiheit, die selben Dinge zu erleben wie Menschen ohne Behinderung, eingeschränkt sein. Sofern sie selbst in der Lage sind die Entscheidung zu treffen und mit Hilfe eines Betreuers am Fahrgeschäft teilzunehmen, sollte diesem Wunsch kein Gesetz im Wege stehen.

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