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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Mit der Petition wird gefordert, dass Müttern oder Vätern, die sich dazu entschließen, ihr Kind die ersten drei Lebensjahre zu Hause in Vollzeit zu erziehen, nicht ein Betreuungsgeld gezahlt wird, sondern dass die Erziehungszeiten des Kindes oder der Kinder später bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden, um damit die Erziehungszeit stärker anzuerkennen.
Αιτιολόγηση
Bei Zahlung eines Betreuungsgeldes in der Zeit, in der die Kinder Schutzbefohlene sind und sie erzogen werden müssen, finde ich es nicht gut, diese mit einer "Prämie" zu belohnen, da es immer auch sein könnte, dass es Familien gibt, wo das Betreuungsgeld nicht den Kindern zu Gute kommt, sondern für andere Dinge verwendet wird, die unter Umständen den Kindern noch eher schaden könnten. Bekommen aber die Mütter oder Väter im Alter eine höhere Rente, dann sind die Kinder ja bereits erwachsen, und das Geld ist eine Prämie für die Zeit, die die Eltern in Vollzeit bei ihren Kindern waren. Außerdem fallen bei Eltern, die ihr Kind nicht in eine Einrichtung geben, ja die Kosten für die Betreuung der Kinder weg, also warum sollten die Eltern dann noch ein zusätzliches Betreuungsgeld dafür kassieren, dass das Kind zu Hause ist?
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
19/02/2012
Η αναφορά τελειώνει:
30/03/2012
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 3-17-17-2160-034022
Familienfragen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass diejenigen Mütter und Väter, die ihr Kind
während der ersten drei Lebensjahre zu Hause betreuen, statt eines
Betreuungsgeldes eine stärkere Berücksichtigung der Erziehungszeiten bei der
Rentenberechnung erhalten.
Sie kritisiert an der Zahlung eines Betreuungsgeldes u. a., dass es immer auch sein
könne, dass es Familien gebe, in denen das Betreuungsgeld nicht den Kindern
zugute komme.
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