Región: Alemania

Familienrecht - Aufnahme von Anforderungen und Qualifikationsnachweisen für Verfahrensbeistände in § 158 (FamFG)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Apoyo 52 En. Alemania

No se aceptó la petición.

52 Apoyo 52 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in §158 FamFG die Anforderungen und Qualifikationsnachweise für Verfahrensbeistände aufgenommen werden.

Razones.

Jährlich müssen von deutschen Vätern und Müttern viele Millionen Euro für Verfahrensbeistände gezahlt werden.In §163 FamFG steht, dass SACHVERSTÄNDIGE geeignet sein müssen. Es wird die Qualifikation beschrieben und der Nachweis gefordert.In §158 FamFG steht, dass VERFAHRENSBEISTÄNDE geeignet sein müssen. Es wird aber keine Qualifikation beschrieben und kein Nachweis gefordert.Also entweder muss §158 FamFG entsprechend erweitert werden, oder VERFAHRENSBEISTÄNDE werden als SACHVERSTÄNDIGE definiert.Es kann nicht sein, dass an gerichtlichen Verfahren Leute mitwirken, die man quasi von der Strasse geholt hat: ohne Anforderungen an diese zu stellen und Nachweise zu forderrn. Ebenso wie bei den Sachverständigen müssen Verfahrensbeistände frei von finanziellen Abhängigkeiten sein, bestimmte Abläufe und Formen einhalten und Nachweise / Zertifikate / Schulungen vorzeigen. Heute sind Verfahrensbeistände immmer noch dort, wo die Sachverständigen durch entsprechende Gesetzesänderungen kürzlich weggeholt wurden: sie haben keine Ahnung und / oder reden dem Richter nach dem Mund, damit dieser seine Meinung legitimiert bekommt. Das geht so nicht!Heute werden Eltern vor Gericht erpresst: sie müssen für etwas zahlen, auf das sie keinen Einfluss haben und das auch nicht von Dritten überwacht wird.

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Noticias

  • Pet 4-18-07-403-043905 Familienrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Anforderungen und Qualifikationsnachweise
    für Verfahrensbeistände gesetzlich festgelegt werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in § 158 des Gesetzes über
    das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
    Gerichtsbarkeit (FamFG) die Anforderungen und Qualifikationsnachweise für
    Verfahrensbeistände aufgenommen werden sollten. Für die Verfahrensbeistände
    müssten von den Eltern jedes Jahr Millionen Euro gezahlt werden. Dabei hätten... Más.

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