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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass in §158 FamFG die Anforderungen und Qualifikationsnachweise für Verfahrensbeistände aufgenommen werden.
Perustelut
Jährlich müssen von deutschen Vätern und Müttern viele Millionen Euro für Verfahrensbeistände gezahlt werden.In §163 FamFG steht, dass SACHVERSTÄNDIGE geeignet sein müssen. Es wird die Qualifikation beschrieben und der Nachweis gefordert.In §158 FamFG steht, dass VERFAHRENSBEISTÄNDE geeignet sein müssen. Es wird aber keine Qualifikation beschrieben und kein Nachweis gefordert.Also entweder muss §158 FamFG entsprechend erweitert werden, oder VERFAHRENSBEISTÄNDE werden als SACHVERSTÄNDIGE definiert.Es kann nicht sein, dass an gerichtlichen Verfahren Leute mitwirken, die man quasi von der Strasse geholt hat: ohne Anforderungen an diese zu stellen und Nachweise zu forderrn. Ebenso wie bei den Sachverständigen müssen Verfahrensbeistände frei von finanziellen Abhängigkeiten sein, bestimmte Abläufe und Formen einhalten und Nachweise / Zertifikate / Schulungen vorzeigen. Heute sind Verfahrensbeistände immmer noch dort, wo die Sachverständigen durch entsprechende Gesetzesänderungen kürzlich weggeholt wurden: sie haben keine Ahnung und / oder reden dem Richter nach dem Mund, damit dieser seine Meinung legitimiert bekommt. Das geht so nicht!Heute werden Eltern vor Gericht erpresst: sie müssen für etwas zahlen, auf das sie keinen Einfluss haben und das auch nicht von Dritten überwacht wird.
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Vetoomus alkoi:
16.07.2017
Vetoomus päättyy:
28.08.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.1.2019Pet 4-18-07-403-043905 Familienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Anforderungen und Qualifikationsnachweise
für Verfahrensbeistände gesetzlich festgelegt werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in § 158 des Gesetzes über
das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FamFG) die Anforderungen und Qualifikationsnachweise für
Verfahrensbeistände aufgenommen werden sollten. Für die Verfahrensbeistände
müssten von den Eltern jedes Jahr Millionen Euro gezahlt werden. Dabei hätten... enemmän
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