Familienrecht - Durchführung eines Gentests bei der Geburt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
248 Unterstützende 248 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

248 Unterstützende 248 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Geburt eines jeden Kindes ein obligatorischer Gentest zur Feststellung der Elternschaft durchgeführt wird.

Begründung

Durch die gesetzliche Vorschrift wird unter den Elternteilen kein Streit wegen irgendwelchen Vertrauensfragen auftretten und eine intakte zukünftige Familie wird nicht beschädigt. Denn die wahre Gewissheit ohne weiteren Zweifel an einer Elternschaft bietet nur ein medizinischer Test, sei ein noch so großes Vertrauen unter den Beziehungspartnern vorhanden. Durch die Feststellung der Abstammung wird ein nicht mehr zu vernachlässigendes Phänomän der Kuckuckskinder vermieden. Das bedeutet Frauen wird es dann nicht mehr möglich sein unwissenden potentiellen Vätern ein fremdes Kind als ihr eigenes zu verkaufen. Dadurch wird auch möglichen zukünftigen Streits wegen dieser Thematik zwischen den Elternteile vorgebeugt. Ein weiterer sehr wichtiger und schrecklicher Grund ist die Gefahr, dass Säuglinge in der Babystation eines Krankenhauses vertauscht werden können. Durch einen Gentest wird auch diese Gefahr gebandt. Eine Gefahr die wenn sie eintritt kaum oder nur unter sehr großen emotionalen Schmerzen überwunden werden kann. Schauen wir in die Zukunft so kann man sich auch erdenken, dass es bald einen Elternpass geben wird der elektronische, biometrische und genetische Elemente beinhalten wird. Da ist der gesetzlich vorgeschriebene Elterntest (Gentest) im direkten Anschluss an die Niederkunft eine unkomlizierte und einfache Möglichkeit die benötigten Informationen zu erhalten. Mit diesen erhaltenen Informationen über das Kind wird es später im Zusammenhang mit neuartigen Medikamenten oder mit der Kompatibilität bei Organspenden erheblich einfacher die beste Vorgehensweise zu wählen. Väter die ihre Vaterschaft anzweifeln und sich so um die Zahlung von Alimenten und ihrer Verantwortung als Erziehungsperson für ihr Kind drücken wollen, wird durch den Vaterschaftstest im Anschluss an die Geburt, sofort den Wind aus den Segeln genommen. Diesen Vätern wird so jede Möglichkeit genommen sich unkorrekt zu verhalten. Aber das wichtigste Argument für einen medizinischen Test zur Feststellung der Elternschaft ist der Schutz des Kindes vor einer zerütetten Familie und die unendlich wichtige Gewissheit um die wahren Eltern. Um so mit einem festen in der Zukunft nicht mehr zerbröselnden Fundament in ein glückliches Leben zu starten.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-403-029918Familienrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass bei der Geburt eines jeden Kindes ein obligatorischer
    Gentest zur Feststellung der Elternschaft durchgeführt wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, durch diese Regelung sollen
    Zweifel an der Elternschaft vermieden und dem Phänomen der sogenannten
    Kuckuckskinder Einhalt geboten werden. Durch einen Gentest könne zudem die
    Gefahr einer Verwechslung im Krankenhaus gebannt werden. Der Gentest biete
    überdies die Möglichkeit, die Informationen zu erhalten, die zur Erstellung eines
    „Elternpasses“... weiter

Das Contra Argument, dass eine Verwechslung des Babys nicht ausgeschlossen wird ist unsinnig. 1. Muss der Test nicht direkt unmittelbar nach der Geburt getätigt werden. 2. Eine Verwechslung des Tests UND des Kindes ist extrem unwahrscheinlich. Dadurch wird die Verwechslung eines Babys drastisch reduziert. 3. Geht es in der Petition hauptsächlich um Kuckuckskinder und daher betrifft das Argument nicht einmal den Kern der Petition. Ein Gentest würde die Unsicherheit drastisch reduzieren.

Ein obligatorischer Gentest bei der Geburt hilft nicht gegen Baby-Verwechselung im Krankenhaus. Ohne Gentest ist die Frage: "Ist das Baby, das wir zu Hause haben, das, was aus mir/meiner Frau rausgekommen ist?" Mit Gentest wird das zu: "Ist das Baby, das wir zu Hause haben, das, an dem der Gentest durchgeführt wurde?" Insbesondere, wenn der Gentest im Zuge der U1, also wirklich unmittelbar nach der Geburt durchgeführt wird, ändert sich praktisch gar nichts.

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