Feiertage - Begehung des 17. Juni als gesetzlichen Feiertag im Zehnjahresabstand (ab dem Jahr 2023)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Unterstützende 50 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

50 Unterstützende 50 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der 17. Juni ab dem Jahr 2023 alle zehn Jahre unter dem Namen "Tag des Volksaufstandes" oder "Tag der Freiheit" in Erinnerung an den Volksaufstand des 17. Juni 1953 und als Mahnung zur Freiheit im gesamten Bundesgebiet als gesetzlicher Feiertag begangen wird.

Begründung

Der 17. Juni war von 1954 bis 1990 der durch Bundesrecht festgelegte gesetzliche Nationalfeiertag ("Tag der deutschen Einheit") der Bundesrepublik Deutschland. Er erinnerte an den Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der DDR und in Berlin (Ost), welcher blutig niedergeschlagen wurde. Was bereits am Vortag als Arbeiterprotest gegen die Erhöhung der Arbeitsnormen begann, entwickelte sich am 17. Juni rasch zu einem flächendeckenden Aufstand von ca. 1.000.000 DDR-Bürgern gegen das SED-Regime. Beherzt und beseelt vom Wunsch nach der Freiheit und der Wiedervereinigung Deutschlands rissen Jugendliche um kurz nach 11 Uhr die Flagge der unter der KPdSU-Diktatur stehenden Sowjetunion vom Brandenburger Tor und brachten die schwarz-rot-goldene Flagge an. Ab 11:30 Uhr rollten sowjetische Panzer durch das Ost-Berliner Stadtzentrum. Der Volksaufstand wurde gewaltsam niedergeschlagen.55 Tote sind durch Quellen belegt, darunter auch mehrere Minderjährige.Trotz ernster Lebensgefahr demonstrierten am 17. Juni 1953 Deutsche für die Freiheit. Wie kaum ein anderes Datum in der deutschen Geschichte legt der 17. Juni Zeugnis ab für die Werte, die uns in unserer Nationalhymne begleiten: Einigkeit und Recht und Freiheit! Ebenso wie der 14. Juli für Frankreich nichts an Aktualität eingebüßt hat, ist auch das Thema des 17. Juni zeitungebunden aktuell - insbesondere in einer Zeit, in welcher der verfassungsfeindliche Rechtsextremismus und Linksextremismus und der religiöse Extremismus unsere Freiheit bedrohen. Im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung trat durch den Einigungsvertrag der 3. Oktober an die Stelle des 17. Juni. Ein (durchaus wichtiger) Staatsverwaltungsakt trat an die Stelle eines Ereignistages. Der 3. Oktober wurde zum Feiertag erklärt, bevor das Ereignis (Wiedervereinigung/Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland) stattfand. Der 17. Juni wurde erst nach dem Ereignis zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Die Petition soll nicht das Ziel verfolgen, den 3. Oktober gegen den 17. Juni auszuspielen. Doch heute wissen - vor allem die jüngeren - Bundesbürger kaum noch etwas mit dem 17. Juni anzufangen. Der Aufstand von 1953 droht in völlige Vergessenheit aus dem Bewusstsein der Bevölkerung zu geraten. In den Schulen wird der 17. Juni zu einem Großteil entweder gar nicht oder nur sehr zusammengefasst behandelt. Was der Französischen Republik gelungen ist, die Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789, in der kollektiven Erinnerung als Tag des Freiheitsdranges wachzuhalten, ist in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend gescheitert. Eine generelle (Wieder-)Einführung des 17. Juni als bundesweiten gesetzlichen Feiertag wäre aus wirtschaftlichen Gründen nur zu überlegen, wenn man dafür den 3. Oktober als Feiertag streichen würde. Daher scheint ein Zehnjahresabstand sinnvoll.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-1143-031260

    Feiertage


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird angeregt, dass der 17. Juni ab dem Jahr 2023 alle zehn Jahre
    unter dem Namen „Tag des Volksaufstandes“ oder „Tag der Freiheit“ in Erinnerung an
    den Volksaufstand des 17. Juni 1953 und als Mahnung zur Freiheit im gesamten
    Bundesgebiet als gesetzlicher Feiertag begangen wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der 17. Juni
    von 1954 bis 1990 der durch Bundesrecht festgelegte gesetzliche... weiter

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