Festsetzung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Polizeibeamte und -beamtinnen

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

7 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit dieser Petition wird gefordert, die Polizeizulage für Polizeibeamte und -beamtinnen des Bundes ruhegehaltsfähig zu machen, um auch im Ruhestand die Polizeibeamten und -beamtinnen entsprechend ihrem besonderen Einsatz höher zu alimentieren.

Begründung

PolizeibeamtInnen müssen besonders physisch und psychisch belastbar sein. Die besonderen gesundheitlichen Kriterien für den Polizeiberuf sind in der PDV 300 festgelegt. Der Polizeiberuf insgesamt bringt hohe Belastungen in vielerlei Hinsicht mit sich. Dies sollte sich auch in der Ruhestandsalimentierung der PolizistInnen niederschlagen. Dadurch, dass die Polizeizulage derzeit nicht ruhegehaltsfähig ist, werden PolizistInnen den VerwaltungsbeamtInnen im Ruhestand quasi gleichgestellt. Dieses Prinzip sollte dringend überdacht werden, um den Polizeiberuf auch in Zukunft u. a. finanziell attraktiv zu machen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.03.2021
Petition endet: 14.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

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