Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung - Änderung der Beitragsberechnung hinsichtlich des Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1 supporter 1 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

1 supporter 1 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer/innen vom Brutolohn zu entkoppeln, und den Arbeitgeberanteil auf einen Mittelwert für alle gleichen Betrag festlegen ( Ca. 300.-€ )

Reden

In den Betrieben sind sowohl Arbeitnehmer unterer wie oberer Lohngruppen u unterschiedlicher Qualifikationen unverzichtbar. Sie ergänzen sich und erwirtschaften gemeinsam das Ergebnis. Daher sind sie gleichwertig zu betrachten. Ein Beschluss würde :solidarische Wirkung haben und als gerecht empfunden werden.Die Würde der Geringverdiener stärken.Der Wirtschaft nicht stärker belasten.Der Altersarmut von Geringverdiener entgegenwirken.Die Kosten der Grundsicherung durch den Staat erheblich senken. Und vieles mehr.

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Nieuws

  • Pet 3-18-11-8216-037564

    Finanzierung der gesetzlichen
    Rentenversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
    pflichtversicherter Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer vom Bruttolohn entkoppelt
    wird und auf einen Mittelwert – mit einem Betrag von 300 Euro für alle – festgelegt
    wird.
    Zur Begründung der Petition führt der Petent aus, dass in Betrieben
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der unteren wie auch der oberen Lohngruppen
    unverzichtbar seien. Sie... verder

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