Der Deutsche Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass die EU Fangquotenregelung geändert werden. Diese Änderung möge beinhalten, daß in Zukunft die Fangmenge, die über die Tagesquote hinausgeht, auf den nächsten Tag oder die nächsten Tage angerechnet werden darf. Und zwar soweit, daß der gesamte Fang eines Tages auf diese Art verrechnet werden darf.
Begründung
Die Tagesquotenregelung löst eine ökologische Katastrophe aus. Sämtliche Fischer der EU sind durch sie gezwungen immer wieder Übermengen über Bord zu werfen, sodaß jährlich(leider nur Zahlen von 2008) 4500 t toter Fisch ins Meer geworfen werden. Abgesehen davon würde das Anrechnen auf Folgetage auch dazu führen, daß Fischereischiffe an Tagen nach großen Übermengen im Hafen bleiben müssen, was dem Klimaschutz hilfreich wäre. Die gesamte Fischerei könnte so viel ökonomischer und ökologischer arbeiten. Auch die Fischbestände würden so geschont, sodaß sie sich schneller erholen könnten und man dan natürlich auch die Fangquoten hochsetzen könnte. EU Trawler brächten dann auch nicht mehr vor Afrika zu fischen und Afrikaner könnten wieder wie gewohnt Fisch essen anstatt wie aktuell Affen zu jagen. Auch hier könnte man so eine ökologische Katastrophe abwenden
Pet 3-18-10-790-002950Fischerei
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung der EU-Fangquotenregelung erreichen.
Er führt aus, dass diese die Folge habe, dass Fischer gezwungen seien,
Übermengen über Bord zu werfen. Statt dessen solle die Fangmenge, die über die
Tagesquote hinausgehe, auf die Fangmenge des nächsten Tages bzw. der nächsten
Tage angerechnet werden. Hierdurch könne die Fischerei erheblich ökonomischer
und ökologischer arbeiten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 730 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die zentrale fischereipolitische Maßnahme der Europäischen Union zur Sicherung
einer nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung ist die jährliche Festlegung von
Höchstfangmengen für einzelne Fischbestände. Diese werden jeweils gesondert für
die einzelnen Bestände in den verschiedenen Meeresregionen festgelegt. Grundlage
für die Festsetzung sind wissenschaftliche Empfehlungen auf der Basis
fischereibiologischer Untersuchungen.
Die EU-Höchstfangmengen werden als jährliche Quoten auf die EU-Mitgliedstaaten
aufgeteilt. Für die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten ist in Deutschland die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig, die die
Fangmöglichkeiten zuteilt und die Ausnutzung überwacht. Der Petitionsausschuss
weist darauf hin, dass es sich auch hier um jährliche Fangmöglichkeiten und nicht
um Tagesquoten handelt. Bei Überschreiten von zulässigen Fangmengen werden
Fangstopps verhängt. Die europäischen Regelungen tragen daher ebenso wie die
nationale Quotenbewirtschaftung dem Anliegen des Petenten Rechnung.
Soweit der Petent die Problematik der Rückwürfe anspricht, weist der
Petitionsausschuss ergänzend noch darauf hin, dass sich Deutschland im Rahmen
der Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik erfolgreich dafür eingesetzt hat, die
Nachhaltigkeit als wichtigstes Prinzip der Fischerei fest zu verankern. Deutschland ist
gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten in der Reformdebatte entschieden für eine
schrittweise Einführung von Rückwurfverboten eingetreten. Eines der Kernelemente
der Reform ist daher die schrittweise Einführung von Rückwurfverboten und
Anlandegeboten ab dem Jahr 2015.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen des Petenten entsprochen wurde.Begründung (pdf)