Förderung der beruflichen Ausbildung - Ausbildung von Seniorenbetreuern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

91 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

91 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge gesetzliche Vorgaben entwickeln, die eine unzureichende Ausbildung für Seniorenbetreuer (nach § 1897 BGB) verhindern und nicht Bildungsträger aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit finanzieren, die solche Betreuer unzureichend ausbilden. Das bezieht sich insbesondere auf die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an Personen, bei denen bereits im Vorwege erkennbar ist, dass sie zur Berufsausübung ungeeignet sind.

Begründung

Keine Schmalspurausbildung für Seniorenbetreuer – für Würde im AlterSehr geehrte Damen und Herren,ich bitte um Unterstützung dabei alten Menschen einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Sofern eine Unterstützung durch Dritte vonnöten ist, fordere ich hohe Professionalität bei den eingesetzten Kräften . Bei Kindern scheint dieses mehr Akzeptanz zu finden als bei alten Menschen. Kinder sind die Zukunft, Senioren werden wir alle.Die Gestaltung des letzten Lebensabschnitts ist häufig durch vielfache Einschränkungen gekennzeichnet. Ich nennen hier nur einige: Vereinsamung, Ausgrenzungserfahrungen, das Nachlassen körperlicher und geistiger Fähigkeiten tragen zu Abhängigkeit und Ängsten bei. Das zu wissen , bedeutet mit besonderer Sorgfalt daran mitzuwirken , diesen letzten Lebensabschnitt angemessen und humanistischen Gesichtspunkten verpflichtet, zu gestalten.Damit schließt sich aus, dass unzureichend ausgebildete „Seniorenbetreuer“ eingesetzt werden, denen schutzbefohlene alte Menschen ausgeliefert werden.Es schließt sich aus, dass privatwirtschaftliche Unternehmen aus öffentlichen Geldern gefördert werden, deren Interessen nicht unbedingt an den Bedürfnissen alter Menschen orientiert sind, sondern darin liegen Fördertöpfe abzuschöpfen. Es schließt sich aus , dass die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine an Menschen geben, die den Werbeversprechungen solcher Bildungsinstitute Glauben schenken , die auf eine Berufsausübung hoffen, aber persönlich gar nicht dazu in der Lage sein werden. Es schließt sich aus, dass aus öffentlichen Geldern ein Betrag von € 4639,80 für eine fünfmonatige Schmalspurausbildung übernommen wird, um die Arbeitslosenstatistik zu frisieren, aber nach Massnahmeabschluss festgestellt wird, dass eine Vermittlung unter anderem auch aufgrund eines angeforderten Führungszeugnisses ausgeschlossen ist.Das Versagen der Politik besteht darin , dass anstatt in die seit Jahrzehnten geforderte Verbesserung der Qualität der Versorgung alter Menschen zu investieren ( erinnert sei an diverse bekannt gewordenen Missstände im Heim- und Privatbereich mit Drangsalierungen Schutzbefohlener bis hin zu sexuellen Übergriffen und Tötungsdelikten ) monetäre Erwägungen zu gegenteiligen Effekten führen. Zynisch gegenüber alten Menschen, zynisch gegenüber Altenpflegern, die mit hohem persönlichen Einsatz ihrer Aufgabe nachgehen, zynisch gegenüber Menschen, die erst, wenn sie persönlich betroffen sind, Einblicke erhalten und zynisch gegenüber denen, die auf eine Finanzierung aus der Pflegekasse angewiesen sind keine Privatpflege finanzieren können. Ich fordere daher eine professionelle Ausbildung der Pflegenden, angemessene Entlohnung und eine supervidierte Begleitung des Arbeitsalltages. Ich verlange mit aller Entschiedenheit, dass die Politiker sich mit dieser Thematik angesichts einer alternden Gesellschaft heute und jetzt beschäftigen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.10.2012
Sammlung endet: 21.11.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8180-042395

    Förderung der beruflichen Ausbildung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge gesetzliche Vorgaben
    entwickeln, die eine unzureichende Ausbildung für Seniorenbetreuer nach § 1897
    Bürgerliches Gesetzbuch verhindern.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, Bildungsträger sollten nicht
    aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit (BA) finanziert werden, die Betreuer
    unzureichend ausbildeten. Das beziehe sich insbesondere auf die Ausgabe von
    Bildungsgutscheinen an Personen, bei denen bereits im Vorwege erkennbar sei,
    dass sie zur Berufsausübung ungeeignet seien.
    Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, alten Menschen einen Lebensabend in
    Würde zu ermöglichen. Eine Unterstützung durch sogenannte „Seniorenbetreuer“
    erachtet die Petentin als nicht zielführend, da deren Ausbildung und Qualifikation
    unzureichend für diese komplexe Aufgabe sei. Die durch die BA geförderten
    Fortbildungsmaßnahmen zum Seniorenbetreuer seien gemessen am Ergebnis
    deutlich überteuert. Hier würden insbesondere durch die Ausgabe von
    Bildungsgutscheinen öffentliche Gelder verschwendet.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 91 Mitzeichnungen und
    2 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Mit Hilfe der beruflichen Weiterbildungsförderung sollen die Integrationschancen von
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich verbessert werden. Persönliche
    Handlungserfordernisse und die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes sind dabei
    entscheidende Faktoren.
    Durch die BA wird im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung ein
    entsprechender Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Bereich der
    Altenpflege geleistet. Zu den geförderten Weiterbildungen gehören insbesondere die
    Qualifizierungen, die zu Abschlüssen „Altenpfleger/in" oder „Altenpflegehelfer/in"
    führen. Darüber hinaus können je nach regionaler Bedarfslage auch kürzere
    Qualifizierungen gefördert werden. Hierzu gehören z.B. Weiterbildungen, die nach
    den „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte
    in Pflegeheimen" gemäß § 87b Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
    durchgeführt werden. Entsprechend qualifizierte Kräfte sollen insbesondere die
    Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die z.B. infolge
    demenzbedingter Fähigkeitsstörungen erheblich in ihrer Alltagskompetenz
    eingeschränkt sind und deshalb einen hohen Beaufsichtigungs- und
    Betreuungsaufwand haben. Entsprechend qualifizierte Personen sollen die
    betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Inhalt und Dauer solcher
    Qualifizierungsmaßnahmen sind in der genannten Richtlinie festgelegt. Die
    Qualifizierungen haben einen Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden und
    umfassen darüber hinaus auch ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen der beruflichen
    Weiterbildung nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§§ 81 ff.
    SGB III) u. a. dann gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie
    bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu
    vermeiden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die
    Notwendigkeit anerkannt ist. Hierbei sind Vorkenntnisse und
    Zugangsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Zur Klärung der Eignung und zur
    Vermeidung von Fehlentscheidungen werden bei Bedarf auch die Fachdienste der
    BA eingeschaltet werden (Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service).
    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage und ihre Anwendung für sachgerecht
    und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petentin
    auszusprechen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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