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Förderung von digitalen Endgeräten für Schüler und Schülerinnen in NRW durch Land und Schulträger

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Schulministerin Gebauer
557 Palaikantis 539 in Šiaurės Reinas-Vestfalija

Peticija nebuvo patenkinta

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  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2021-08-13
  4. Dialogas
  5. Baigta

Eltern werden in NRW-Schulen zunehmend bei der Anschaffung von Tablets für die eigenen Kinder zur Nutzung im Unterricht in die Pflicht genommen. Z. T. mehr als 600 € kostet das pro Kind.

Ich denke, dass es hierfür zumindest eine Förderung solcher Geräte seitens Schulträger oder Land NRW geben muss. Diese Anschaffung allein durch Eltern tätigen zu lassen ist mehr als unverhältnismäßig.

Kleine Anfrage im Landtag NRW auf meine Initiative von Frau Beer: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11620.pdf

s. auch in meinem Blog https://ipadlehrer.wordpress.com/2020/10/06/digitaloffensive-wie-dreist-die-landesregierung-in-die-geldborsen-der-eltern-von-schulern-greift-ohne-wirklich-aktiv-zu-sein-und-keiner-klagt/

Priežastis

Seit 2018 wird in der Digitaloffensive NRW eine 1:1-Ausstattung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten gefordert, im Schulgesetz steht, dass der Schulträger für eine angemessene Ausstattung mit Lehrmitteln sorgen muss. Da die Tafel mit Einzug der Digitalität nun endlich ausgedient hat, kann das Tablet (auch des Schülers/der Schülerin, denn ansonsten kann der Lehrer bei ihm/ihr nichts visualisieren) auch als Lehrmittel angesehen werden. Die elternfinanzierten Tablets werden „plattgemacht“, in die schuleigene Infrastruktur gebracht, somit überhaupt erst im schulischen Umfeld administrierbar und private Nutzung eingeschränkt oder sogar fast unmöglich gemacht. ES IST AUCH EIN LEHRMITTEL, weil es so behandelt wird!!! Und damit ist die Finanzierungsfrage geklärt. Land oder und Kommunen müssen zumindest anteilig dafür aufkommen! Wegen des Werterhalts der Geräte und um den kleinen Anteil an privater Nutzung abzudecken, ist es sinnvoll, die Eltern zumindest zu beteiligen. Eine Erstattung des entsprechenden Anteils der Investitionskosten könnte über eine steuerliche Berücksichtigung oder über eine parallel zum Kindergeld ausgezahlte, zweckgebundene Digitalisierungspauschale erfolgen.

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žinios

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen I.A. 3/17-P-2021-24710-00 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Nordrhein-Westfalen eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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