La petición está dirigida a:
IUBH Internationale Hochschule Berlin
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Anpassung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) beschlossen, um die negativen Folgen der Covid-19-Pandemie für Berliner Studierende abzufedern. Weiterhin beschloss das Plenum des Berliner Landesparlaments, dass Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten. Das Gesetz schließt rückwirkend auch bereits abgelegte Prüfungen ein. Damit haben Berliner Studierende in diesem und dem kommenden Semester faktisch einen zusätzlichen Prüfungsversuch.
Wir fordern, dass dieser Beschluss auch für die Studierenden der IUBH Internationale Hochschule Berlin gilt. Dies soll auch unabhängig davon gelten, dass die IUBH Internationale Hochschule ihren Hauptsitz in Erfurt hat.
Razones.
Viele Student*innen konnten durch die Beschränkungen des Lehr- und Bibliotheksbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt lernen.
Tatsächlich haben einige Kommiliton*innen einen Drittversuch nicht bestanden und werden deswegen wohl die Hochschule verlassen müssen. Das wollen wir als Kommiliton*innen & Freunde nicht akzeptieren.