Alueella: Saksa
Turvallisuus

Freiwillige Feuerwehr Arbeitszeit ausgleichen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
44 Tukeva 44 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

44 Tukeva 44 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in einem Privatunternehmen arbeiten, müssen für einen Einsatzfall ihre Urlaubszeit opfern. Bei einem über Nacht dauernden Einsatz ist es nicht möglich, am nächsten Tag zur Arbeit zu gehen. Dafür müssen in Privatunternehmen Arbeitende einen Urlaubstag nehmen.

Der Bundestag möge eine gesamtstaatliche Regelung beschließen, dass der Staat den Privatunternehmen, bei dem die Kameradinnen und Kameraden der FFW beschäftigt sind, den angemessenen Ausgleich für deren durch den Rettungseinsatz entstandenen Arbeitszeitausfall erstattet. Dabei ist ein bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen zu vermeiden.

Perustelut

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren leisten einen zu wenig unterstützten Beitrag für unser aller Sicherheit. Gerade auf dem Lande können sie früher vor Ort sein als die Berufsfeuerwehren. Sie gehen für uns alle ein hohes Risiko ein für Gesundheit und Leben und opfern ihre Freizeit an Wochenenden und Abenden.

Im Einsatzfall müssen sie dann noch ihren Urlaub nehmen. Das widerspricht dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und ist zudem eine offensichtliche krasse Ungerechtigkeit.

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 13.11.2020

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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Die Aussagen sind falsch! Es darf kein Urlaub abgezogen werden, die FW'ler sind für den Einsatz freizustellen. Dafür bekommt der Arbeitgeber einen Ausgleich von der Stadt. Bei einsätzen in der Nacht ist der Arbeitsbeginn zu verschieben bzw. ggf. die Arbeitszeit anzupassen. Fragt mal bei eurem Landesfeuerwehrverband nach rechtshilfe zu dem Thema. Oder schaut mal in die Unterlagen aus dem Grundlehrgang...

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