Რეგიონი: Გერმანია

Freiwillige Feuerwehr Arbeitszeit ausgleichen

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

44 ხელმოწერები

Მოსარჩელემ არ წარადგინა/არ გადასცა შუამდგომლობა.

44 ხელმოწერები

Მოსარჩელემ არ წარადგინა/არ გადასცა შუამდგომლობა.

  1. Დაიწყო 2019
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Ვერ მოხერხდა

პეტიცია მიმართულია: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die in einem Privatunternehmen arbeiten, müssen für einen Einsatzfall ihre Urlaubszeit opfern. Bei einem über Nacht dauernden Einsatz ist es nicht möglich, am nächsten Tag zur Arbeit zu gehen. Dafür müssen in Privatunternehmen Arbeitende einen Urlaubstag nehmen.

Der Bundestag möge eine gesamtstaatliche Regelung beschließen, dass der Staat den Privatunternehmen, bei dem die Kameradinnen und Kameraden der FFW beschäftigt sind, den angemessenen Ausgleich für deren durch den Rettungseinsatz entstandenen Arbeitszeitausfall erstattet. Dabei ist ein bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen zu vermeiden.

მიზეზი

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren leisten einen zu wenig unterstützten Beitrag für unser aller Sicherheit. Gerade auf dem Lande können sie früher vor Ort sein als die Berufsfeuerwehren. Sie gehen für uns alle ein hohes Risiko ein für Gesundheit und Leben und opfern ihre Freizeit an Wochenenden und Abenden.

Im Einsatzfall müssen sie dann noch ihren Urlaub nehmen. Das widerspricht dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und ist zudem eine offensichtliche krasse Ungerechtigkeit.

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ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 13.05.2019
კოლექცია მთავრდება: 12.11.2019
Რეგიონი: Გერმანია
კატეგორია: Უსაფრთხოება

სიახლეები

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PRO არგუმენტი ჯერ არ არის.

Die Aussagen sind falsch! Es darf kein Urlaub abgezogen werden, die FW'ler sind für den Einsatz freizustellen. Dafür bekommt der Arbeitgeber einen Ausgleich von der Stadt. Bei einsätzen in der Nacht ist der Arbeitsbeginn zu verschieben bzw. ggf. die Arbeitszeit anzupassen. Fragt mal bei eurem Landesfeuerwehrverband nach rechtshilfe zu dem Thema. Oder schaut mal in die Unterlagen aus dem Grundlehrgang...

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