Región: Alemania

Freiwillige Gerichtsbarkeit - Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und Unterhaltsangelegenheiten

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Apoyo 47 En. Alemania

No se aceptó la petición.

47 Apoyo 47 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und UnterhaltsangelegenheitenBei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gibt es vor Familiengericht keinen Anwaltszwang. Dies ist eine sehr vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die finanzielle Dinge rund um eine Trennung betreffen besteht hingegen Anwaltspflicht. Diese soll aufgehoben werden. Der Anwalt verursacht enorme Kosten, ohne daß er inhaltlich nötig wäre. Näheres siehe Begründung.

Razones.

Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und UnterhaltsangelegenheitenBei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gibt es vor Familiengericht keinen Anwaltszwang. Dies ist eine sehr vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die finanzielle Dinge rund um eine Trennung betreffen - also z.B. Vermögensausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich usw. besteht hingegen Anwaltspflicht. Diese soll aufgehoben werden. Der Anwalt verursacht enorme Kosten, ohne daß er inhaltlich nötig wäre. Die Angaben zu Einkommen und Vermögen stammen von den Beteiligten / Streitenden selbst. Sie werden nicht dadurch korrekter, wahrer oder seriöser, dass sie von einem Anwalt vorgetragen werden. Selbst bei bestem Willen könnte der Anwalt die Angaben seines Mandanten nicht überprüfen. Zu Einkommen und indirekt zum Vermögen liegen in der Regel verlässliche Daten bei den Steuerbehörden vor, die leicht abrufbar bzw. verifizierbar sind. Für derlei Angaben ist also kein Anwalt nötig. Auch alle anderen Angaben können leicht gemacht werden ohne Anwalt, wenn das Gericht einen strukturierten Fragebogen übergibt. Beispielhaft dafür, dass eine Regelung auch ohne Anwalt möglich ist sei der Versorgungsausgleich genannt, den die Rentenkassen völlig autark berechnen. Darüber hinaus zwingt die Anwaltspflicht auch Parteien, die sich inhaltlich einig sind, einen Anwalt zu nehmen und verursacht enorme Kosten für die Betroffenen. Ein weitere Ansatz wäre die Gebührenordnung für Anwälte (BRAGO) dahingehend zu ändern, dass der Mandant den Anwalt nach Arbeitszeit statt nach Streitwert bezahlen kann.

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Noticias

  • Pet 4-18-07-315-042442 Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass es keinen Anwaltszwang in Vermögens- und
    Unterhaltsangelegenheiten beim Familiengericht geben sollte.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es keinen Anwaltszwang vor
    dem Familiengericht bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gebe. Dies sei eine sehr
    vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die
    finanzielle Dinge betreffe, bestehe hingegen Anwaltspflicht. Der Anwalt verursache
    enorme Kosten, ohne dass er inhaltlich... Más.

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