Freiwillige Gerichtsbarkeit - Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und Unterhaltsangelegenheiten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Støttende 47 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

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  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und UnterhaltsangelegenheitenBei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gibt es vor Familiengericht keinen Anwaltszwang. Dies ist eine sehr vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die finanzielle Dinge rund um eine Trennung betreffen besteht hingegen Anwaltspflicht. Diese soll aufgehoben werden. Der Anwalt verursacht enorme Kosten, ohne daß er inhaltlich nötig wäre. Näheres siehe Begründung.

Grunnen til

Kein Anwaltszwang bei Familiengericht auch in Vermögens- und UnterhaltsangelegenheitenBei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gibt es vor Familiengericht keinen Anwaltszwang. Dies ist eine sehr vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die finanzielle Dinge rund um eine Trennung betreffen - also z.B. Vermögensausgleich, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich usw. besteht hingegen Anwaltspflicht. Diese soll aufgehoben werden. Der Anwalt verursacht enorme Kosten, ohne daß er inhaltlich nötig wäre. Die Angaben zu Einkommen und Vermögen stammen von den Beteiligten / Streitenden selbst. Sie werden nicht dadurch korrekter, wahrer oder seriöser, dass sie von einem Anwalt vorgetragen werden. Selbst bei bestem Willen könnte der Anwalt die Angaben seines Mandanten nicht überprüfen. Zu Einkommen und indirekt zum Vermögen liegen in der Regel verlässliche Daten bei den Steuerbehörden vor, die leicht abrufbar bzw. verifizierbar sind. Für derlei Angaben ist also kein Anwalt nötig. Auch alle anderen Angaben können leicht gemacht werden ohne Anwalt, wenn das Gericht einen strukturierten Fragebogen übergibt. Beispielhaft dafür, dass eine Regelung auch ohne Anwalt möglich ist sei der Versorgungsausgleich genannt, den die Rentenkassen völlig autark berechnen. Darüber hinaus zwingt die Anwaltspflicht auch Parteien, die sich inhaltlich einig sind, einen Anwalt zu nehmen und verursacht enorme Kosten für die Betroffenen. Ein weitere Ansatz wäre die Gebührenordnung für Anwälte (BRAGO) dahingehend zu ändern, dass der Mandant den Anwalt nach Arbeitszeit statt nach Streitwert bezahlen kann.

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nyheter

  • Pet 4-18-07-315-042442 Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass es keinen Anwaltszwang in Vermögens- und
    Unterhaltsangelegenheiten beim Familiengericht geben sollte.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es keinen Anwaltszwang vor
    dem Familiengericht bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen gebe. Dies sei eine sehr
    vernünftige, der Sache dienliche und kluge Regelung. In allen Angelegenheiten, die
    finanzielle Dinge betreffe, bestehe hingegen Anwaltspflicht. Der Anwalt verursache
    enorme Kosten, ohne dass er inhaltlich... lengre

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