Wohnen

Frische Luft ist ein "Grundrecht": Rechtlichen Schutz für Nichtraucher in ihrer Wohnung verbessern!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
68 Unterstützende 67 in Deutschland

Sammlung beendet

68 Unterstützende 67 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Bei extremen Lärmbelästigungen sind Anwohner geschützt. Wenn eine laute Party bis in den Morgen dauert, kann man die Polizei rufen.

Hat man dagegen Nachbarn, die fast durchgehend Zigarillos, Zigaretten, e-Zigaretten bzw. Shisha u.ä. rauchen, kann die Polizei erst anrücken, wenn der Krankenwagen kommen muss.

Ein echtes Problem für Nichtraucher sind besonders kettenrauchende Nachbarn, aber auch zunehmend Nachbarn, die e-Zigaretten und Shisha rauchen, da man mit diesen Rauchmitteln potentiell stundenlang durchgehend die Atemluft mit Schadstoffen und reizenden Gerüchen belasten kann.

Der rechtliche Schutz von Nichtrauchern in der eigenen Wohnung ist unzureichend. Saubere Atemluft ist noch wichtiger als Lärmschutz. Lärm ist störend, saubere Atemluft dagegen lebensnotwendig.

Raucher sind in der Regel in der stärkeren Position, sie rauchen und können dabei nicht gestoppt werden. Rücksichtnahme kann nur schwer erzwungen werden, wenn Raucher nicht freiwillig kooperieren. Raucher wollen tun und lassen, was sie wollen, und gehen oft nicht auf freiwillige Kooperationsmöglichkeiten ein, bei denen z.B. nur zu bestimmten Zeiten verrauchte Zimmer gelüftet und auf Balkons geraucht werden darf.

Vermieter stehen Nichtrauchern selten zur Seite, obwohl Nichtraucher gemäß BGH-Urteil vom 16.1.2015 V ZR 110/14 eigentlich ein Recht auf einen gewissen Schutz haben. So müssen Vermieter eigentlich entsprechend diesem Urteil regelmäßige rauchfreie Lüftungszeiten in der Hausordnung festlegen, wenn ein durch Rauch belasteter Mieter das verlangt.

In der Realität werden Vermieter oft nicht tätig. Es bleiben dem Nichtraucher dann nur rechtliche Schritte oder ein Wohnungswechsel. Damit trägt der Nichtraucher eine viel größere finanzielle Last als der störende Raucher und eine unverschuldete gesundheitliche Belastung. So schränken Raucher die Rechte und Lebensmöglichkeiten von Nichtrauchern in unzumutbarem Maße ein, ohne das bisher der Gesetzgeber schützend eingegriffen hat.

Forderungen:

1) Gesetzlich festgelegte rauchfreie Lüftungszeiten für Wohnungen, die gleichmäßig auf rauchende und nicht-rauchende Mieter aufgeteilt werden. Es sollte in der Nacht eine durchgehende rauchfreie Lüftungszeit geben, so dass Nichtraucher nicht ihren Nachtschlaf unterbrechen müssen, um Fenster zu schließen. Dabei sollten die Raucher in rauchfreien Lüftungszeiten gezwungen sein, die Fenster zu schließen und den Balkon rauchfrei zu halten. Diese gesetzlichen Lüftungszeiten sollten automatisch in Kraft treten, wenn ein Mieter einen Antrag beim Vermieter auf Schutz vor Rauchbelästigung stellt. Diese gesetzlichen Lüftungszeiten können durch eine für alle Beteiligten günstigere Vereinbarung der Hausbewohner ersetzt werden, bei der gleichermaßen Raucher und Nichtraucher zustimmen müssen. Gelingt eine gütliche Einigung nicht, bleibt es bei den gesetzlich festgelegten Lüftungszeiten.

2).Es muss gesetzlich geregelt sein, dass der Vermieter diese rauchfreien Lüftungszeiten durchsetzen muss.

3) Wenn die Durchsetzung dem Vermieter nicht gelingt, sollten

a) Vermieter ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht gegenüber rauchenden Mietern haben, die sich dauerhaft unkooperativ verhalten.

b) Mieter, die Nichtraucher sind, ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Vermieter erhalten, um zügig die Wohnung wechseln zu können.

4) Mieter, die Nichtraucher sind, sollen einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter erhalten, wenn dieser keine oder ungenügende Schritte bei der Durchsetzung von rauchfreien Lüftungszeiten unternimmt. Dabei sollte der Mieter im Rahmen eines explizit gesetzlich festgelegten Schadensersatzanspruchs die gesamten Umzugskosten und Umzugsfolgekosten dem Vermieter gegenüber geltend machen können.

5) Es sollte gesetzlich explizit erlaubt werden, dass Vermieter ihre Wohnungen als Nichtraucherwohnungen ausweisen bzw. Häuser als Nichtraucherhäuser ausweisen. Das schließt auch das Verbot des Rauchens auf Balkons und Terrassen ein. Diese gesetzliche Regelung sollte explizit erwähnen, dass solche ausgewiesenen Nichtraucherwohnungen nötig sind, da Menschen mit Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD u.ä.) die Möglichkeit erhalten müssen, Wohnraum zu kaufen oder anzumieten, der sich in einer garantiert rauchfreien Umgebung befindet.

Begründung

Rauchen und Passivrauchen sind gesundheitsschädlich. Das gilt für Zigarettenrauch ebenso wie für andere Rauchformen. Das in den letzten Jahren verstärkt hinzukommende Rauchen von e-Zigaretten und Shishas ist vor allem dadurch gesundheitsschädlich, dass diese Rauchformen potentiell stundenlang durchgehend ohne Pausen genutzt werden können.

Je nach Dauer und Intensität des Rauchens kann die Umgebungsluft so stark belastet sein, dass das Lüften für nicht-rauchende Nachbarn unmöglich wird.

Die Folgen von gesundheitsschädlichen Entscheidungen sollten vorwiegend die Menschen tragen, die sich für die schädigende Verhaltensweise entschieden haben. Bisher tragen aber Nichtraucher oft gesundheitliche und finanzielle Lasten, die von Rauchern verursacht wurden. Diese Lastenverteilung muss zugunsten der Geschädigten verändert werden.

Besonders Menschen mit empfindlichen Atemwegen, z.B. Menschen mit Atemwegsvorerkrankungen sind bisher nicht vor reizenden Belastungen der Atemluft geschützt. (Allein in Deutschland gibt es etwa 3,5 Millionen Menschen, die an Asthma leiden. Quelle: AOK Gesundheitsatlas). Diese Menschen gilt es, besonders zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Julia Burkhardt aus Göttingen
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Weiß nicht, was Rauchende die Petition zeichnen, aber okay? Rauchen kann nicht nur Diabetes und Lungenprobleme verursachen, sondern auch Krebs (siehe Quelle). Mein Vater verstarb an Krebs. Ob Passivrauch auch Krebs macht, ist bekannt. "Passivrauchen erhöht das Risiko von u.a. Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, und wahrscheinlich auch Brustkrebs bei jungen Frauen."

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