Verkehr

Führerschein b196 nach 2 jahren besitz auf Führerschein A2 erweitern

Petition richtet sich an
Verkehrsminister Volker Wissing
330 Unterstützende 321 in Deutschland
1% von 50.000 für Quorum
330 Unterstützende 321 in Deutschland
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  1. Gestartet 08.05.2024
  2. Sammlung noch 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Der B196 ermöglicht genau wie der A1 Motorräder mit 125ccm zu fahren. A1 auf A2 kann unter einfacheren Bedingungen erweitert werden, während B196 nicht erweitert werden kann, obwohl mit beiden Führerscheinen das gleiche Motorrad gefahren werden kann. Es ist daher nicht nachvollziehbar warum Führerscheinbesitzer mit B196 benachteiligt werden.

Begründung

Seit dem 2019 können Autofahrer, die min. 5 Jahre den PKW-Führerschein besitzen und min. 25 Jahre alt sind, mit der Schlüsselnr. B196 auf Ihrem Führerschein ein Motorrad der Klasse A1 fahren.
Die Voraussetzungen für das Nachtragen der Schlüsselnr. B196 sind
4x Motorrad-Theorieunterricht mit jeweils 90 Minuten, sowie
5x Motorradfahrstunden zu jeweils 90 Minuten.
Eine Prüfung muss nicht abgegeben werden.
In dieser Petition geht es darum, die oben genannte Möglichkeit nach 2 Jahren Besitz der Eintragung um eine zusätzliche Schlüsselnr. zu erweitern. Motorradfahrern die mit der Schlüsselnr. B196 unterwegs sind, sammeln in diesen zwei Jahren genügend Erfahrung um ein stärkeres Motorrad zu führen. Ähnlich wie das Herausstufen der Führerscheinklasse A1 auf A2.
Nach 2 Jahren Besitz der Schlüsselnr. soll die Möglichkeit geschaffen werden mit weiteren Fahrstunden die neue Schlüsselnr. eingetragen zu bekommen. Die Fahrstunden als auch die Motorisierung sollen dem A2 identisch sein. Nur mit dem Unterschied, dass hier keine Prüfung abgelegt werden soll. Wie bei der Schlüsselnr. B196. Das Mindestalter für den Nachtrag sollte min. 30 Jahre sein.
Begründet ist diese Forderung mit der Reife des Fahrers, welches min. 32 Jahre entspricht und die bis dato gesammelten Erfahrung im Strassenverkehr.
Ein weiterer Grund ist der Größere Radius für den Motorradfahrer. Mit einem größeren Motorrad können längere Strecken zurückgelegt werden, als mit einem Kleinkraftrad. Somit können auch Pendler mit dem Motorrad zur Arbeit gelangen. Mit den kleineren Motorrädern ist prinzipiell auch Möglich, in der Praxis allerdings auf die Stadt bzw. Landstraßen begrenzt. Da viele mit einem 11KW Motorrad die Autobahnen meiden. Mit einem A2 Motorrad wird somit die Sicherheit auf Autobahnen und Landstraßen Stark erhöht. Ein Überholmanöver mit einem A2 Motorrad ist schneller und bietet auch somitmehrwenigerGefahrenpotenzial als mit einem A1 Motorrad.
Durch das Pendeln mit dem Motorrad wird auch die Staubildung reduziert. Man nimmt weniger Raum im Verkehr ein und verbrauchtsomitauchweniger.
weniger pro Fahrt.
Kurz um: Eine Erweiterung des PKW-Führerscheins mit einer zusätzlichen Schlüsselnr. für das Führen eines max. 35KW Motorrads mit der Erfahrung bringt viele Vorteile.
Ich hoffe, ich finde hier die ausreichende Unterstützung für diese Petition, um dem Bundestag diesen vorlegen zu können.
Mit freundlichen Grüßen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Özkan Dogan aus Meckesheim
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Ich finde auch man sollte die Klasse A1 nach 2 Jahren auf A2 erweitern können. Vorausgesetzt man ist 30 Jahre alt. Wenn man den Führerschein A1 mit 16 Jahren gemacht hat, kann man auch 125 ccm fahren. Da gibt es aber die Möglichkeit die Klasse A2 zu machen. Warum soll es nicht auch bei B196 möglich sein.

Noch kein CONTRA Argument.

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