Führerscheinwesen - A1-Berechtigung für Führerscheininhaber Klassen B und M

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

325 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

325 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Automatische Erteilung der Klasse A1 (Leichtkrafträder) für Führerscheininhaber der Klassen M (Kleinkrafträder) oder B (PKW) über 18 Jahren.

Begründung

Das Fahren eines Leichtkraftrades (Motorroller oder Leichtmotorrad mit max. 125cm³) setzt derzeit den Erwerb einer gesonderten Fahrerlaubnis voraus. Dies gilt für alle Führerscheininhaber, die diesen nach dem 01.04.1980 erworben haben. Die Regelung verhindert, daß Berufspendler im ländlichen Raum, die regelmäßig nur einen Sitzplatz in ihrem PKW benötigen, zur Umwelt- und Verkehrsentlastung auf Leichtkrafträder umsteigen können. Anstelle immer neuer Fahrspuren auf den städtischen Ein-und Ausfallspuren, die kostenintensiv und mit enormem Lanschaftsverbrauch einhergehen, könnte der Gesetzgeber hier durch eine minimale Korrektur der bestehenden Verordnung in Stoßzeiten zu einer spürbaren Entlastung belasteter Verkehrstrassen und Parkflächen beitragen. Eine Änderung der Führerscheinklassen selbst wäre hierzu nicht erforderlich. Die Motorradindustrie hat bereits einen Trick zur Umgehung der Regelung gefunden und bietet 3-rädrige Motorroller, die mit 399 cm³ und 24kW deutlich die für A1 gültigen Maximalwerte übertreffen. Eine erhöhte Unfallgefahr ist vom Betreiben dieser Fahrzeuge laut ADAC nicht bekannt, entkräftet somit auch die für A1 derzeit gebotene Notwendigkeit einer gesonderten Fahrausbildung und Fahrprüfung für Personen, die sich bereits im Besitz der Führerscheinklassen M oder B befinden und das notwendige Alter von 18 Jahren erreicht haben.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.06.2012
Sammlung endet: 27.07.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9211-039209Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    1. der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung - als Material zu überweisen, soweit die Prüfung über einen
    möglichen Einschluss der Fahrerlaubnis der Klasse A1 in die Klasse B
    angesprochen ist, und
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, Führerscheininhabern der Klassen M oder B
    automatisch die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erteilen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die geltende
    Führerscheinregelung verlange für Leichtkrafträder eine gesonderte Fahrerlaubnis
    von Führerscheininhabern, die ihren Führerschein nach dem 1. April 1980 erworben
    hätten. Dadurch würde der Umstieg von Berufspendlern auf Leichtkrafträder
    verhindert, obwohl so die Verkehrs- und Umweltbelastungen verringert werden
    könnten. Durch eine automatische Ausdehnung des Geltungsbereiches der Klassen
    M und B auf die Klasse A1, könne auf den kosten- und flächenintensiven Bau immer
    neuer städtischer Ein- und Ausfallspuren zur Verkehrsbewältigung verzichtet werden.
    Zudem wäre keine Änderung der Führerscheinklassen erforderlich.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt.
    Dem Ausschuss liegen dazu 325 Mitzeichnungen und 87 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung

    lässt sich unter anderem unter Einbeziehung der von der Bundesregierung
    angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B
    zum Führen von Fahrzeugen der Klasse M. Danach dürfen mit einer Fahrerlaubnis
    der Klasse B lediglich zweirädrige Kleinkrafträder geführt werden. Darunter fallen
    Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
    mehr als 45 Stundenkilometern (km/h) und einer elektrischen Antriebsmaschine oder
    einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als
    50 Kubikzentimeter (cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor, die die gleichen Vorgaben
    wie Krafträder erfüllen, die aber zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit
    weitestgehend Fahrrädern entsprechen.
    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) können nach 2. EG-
    Führerschein-Richtlinie vom 29. Juli 1991 für das Führen von Fahrzeugen in ihrem
    Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 cm3der Klasse A unter den
    Führerschein der Klasse B fallen. In Deutschland hat man sich dafür entschieden,
    diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen.
    Hier besteht seit dem 1. April 1980 die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder
    abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Frühere
    Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten gezeigt, dass
    auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen
    Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen.
    Auch in der 3. EG-Führerschein-Richtlinie vom 20. Dezember 2006 wird den
    Mitgliedstaaten das oben genannte Wahlrecht weiterhin eingeräumt. Im Rahmen der
    Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wurde daher noch einmal intensiv
    mit allen Beteiligten - Verbänden, zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für
    Straßenwesen - erörtert, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen in
    Deutschland die Einschlussmöglichkeit wieder eingeführt werden sollte. Dabei ist
    eine überwiegende Mehrheit der Beteiligten zu dem Ergebnis gekommen, dass
    insbesondere aus den eingangs genannten Gründen die zweiradspezifische
    Ausbildung unverzichtbar ist.
    Der Ausschuss stellt fest, dass unabhängig davon derzeit geprüft wird, ob ein
    Einschluss der Führerscheinklasse A1 in die Klasse B unter bestimmten Auflagen
    vorgesehen werden kann. Diese Prüfung dauert jedoch noch an.

    Zur Ausdehnung der Fahrerlaubnisklasse M auf die Klasse A1 führt der Ausschuss
    aus, dass dies aufgrund der oben genannten EU-rechtlichen Vorgaben nicht möglich
    ist. Die EU-Richtlinien schreiben für Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr
    als 125 cm3und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt zwingend eine
    Fahrerlaubnis der Klasse A1 vor.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
    BMVBS – als Material zu überweisen, soweit die Prüfung über einen möglichen
    Einschluss der Fahrerlaubnis der Klasse A1 in die Klasse B angesprochen ist, und
    das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung (PDF)

Sehr viele Länder machen dies schon so. Auf Teneriffa z.B. konnte das Verkehrsaufkommen damit deutlich reduziert werden. Andere Länder wie Österreich oder die Schweiz bieten eine Erweiterung des Führerscheins mit akzeptablen Bedingungen an. In Deutschland kann man als ü18 gleich auf den A1 verzichten und den A machen, da die Kosten sich kaum unterscheiden. Ein Schelm wer übles denkt, dass auch trotz der aktuellen Umweltlage, weiterhin Deutschland eine Autofahrer-Nation wünscht um das eigene Stand-Bein die Autoindustrie weiterhin zu fördern. Also weiterhin riesen Autos mit einer Person drin!

Noch kein CONTRA Argument.

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