46 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Dass 17-jährige, die einen Führerschein erworben haben, nicht nur mit einer bestimmten Begleitperson, sondern jeder möglichen Person als Begleitung, die sich nicht mehr in der Probezeit des Führerscheins befindet, einen PKW führen kann.
Αιτιολόγηση
Die persönliche Freiheit der 17-jährigen wird maßgeblich eingeschränkt. Die Regelung, dass die Begleitperson mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben muss, ergibt nicht immer einen Sinn. In der Konstellation, dass eine Person vielleicht erst kurz vor dem 30. Geburtstag die Probezeit beendet und als Begleitperson akzeptiert wird, und eine Person, die bereits seit dem 18. Lebensjahr den Führerschein besitzt, aber bis zum 30. Geburtstag nicht als Begleitperson fungieren darf, ist nicht nachvollziehbar. Die Flexibilität und damit die Möglichkeit der 17-jährigen Fahrerfahrung zu sammeln, wird dadurch erheblich eingeschränkt.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
29/09/2014
Η αναφορά τελειώνει:
10/11/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 1-18-12-9211-011979
Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass jede führerscheininhabende Person als
Begleitung von Fahranfängerinnen und Fahranfängern zugelassen wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 46 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.