Region: Germany
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Für ein bürgerfreundliches und kostengünstiges Bundestagswahlrecht

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutscher Bundestag Bundestagspräsident

69 signatures

The petition is denied.

69 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Petition is addressed to: Deutscher Bundestag Bundestagspräsident

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag für verfassungswidrig erklärt. Der deutsche Bundestag hat daraufhin im Oktober 2012 mit den Stimmen von CDU,CSU,FDP und Grünen eine Wahlrechtsänderung beschlossen, die teuer wird und die Politikverdrossenheit fördert. Der Bundestag möge diese Wahlrechtsänderung nicht Anfang 2013 per Gesetz in Kraft setzen. Vielmehr soll er die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl nutzen, um ein kostengünstiges und bürgerfreundliches Wahlrecht zu erarbeiten und zu beschließen. Dazu ist nötig, die Zweitstimme abzuschaffen und dem Wähler die Möglichkeit zu geben, durch Kumulieren (mehrere Stimmen auf einen Kandidaten) und Panaschieren (Verteilung der Stimmen auf Kandidaten mehrerer Parteien) wirklichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen.

Reason

In einem Jahr ist Bundestagswahl. Anstatt die Schelte des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 am derzeitigen Wahlrecht für eine grundsätzliche Änderung des Wahlrechts zu nutzen, ist den im Bundestag vertretenen Parteien im Oktober 2012 nichts anderes eingefallen als das Parlament durch noch mehr Ausgleichsmandate zusätzlich aufzublähen und durch die weitere Stärkung der Zweitstimme die Qualität des Parlaments zu verschlechtern. Dabei wird der Bundestag für die Bürger auch noch richtig teuer. An dem Erweiterungsbau, der in Berlin gerade für die durch die Ausgleichsmandate erwarteten zusätzlichen Abgeordneten hochgezogen wird, kann man das schon direkt sehen. Dazu kommen später noch die Diäten, Mitarbeiter und Pensionen der neuen Abgeordneten. Das Gesetz soll bis Anfang 2013 verabschiedet werden.

Dabei sind die Defizite des bisherigen und des kürzlich modifizierten Wahlrechts offensichtlich: Durch die Gemengelage von Erst- und Zweitstimmen werden keine eindeutigen Mehrheiten erreicht. Welche Regierungskonstellation aus mehreren Parteien letztlich zustande kommt, kann der Bürger durch sein Wahlverhalten nicht steuern und erscheint eher zufällig. Durch die Zweitstimme kommen Personen ins Parlament, die der Bürger dort eigentlich gar nicht will. Ein Beispiel: Im Wahlkreis Mettmann II hat die CDU Direktkandidatin Noll 2009 den SPD Direktkandidaten Steinbrück eindeutig geschlagen. Dennoch zog Herr Steinbrück über die Zweitstimme in den Bundestag ein und nutzte sein Mandat für erstaunliche Nebeneinkünfte. Oder der unverhoffte Aufstieg der Piratenpartei: Die Piraten hätten einen Besenstil als Direktkandidat aufstellen können und wären trotzdem über die Zweitstimme in den Landtag von NRW eingezogen. Dort fallen sie nun nicht weiter durch politische Aktivität auf, aber erschweren die Mehrheitsbeschaffung. Die Aufblähung des Bundestags auf voraussichtlich demnächst bis zu 700 Abgeordnete bewirkt, dass die Unabhängigkeit der Abgeordneten noch weiter ausgehöhlt und der Bundestag noch mehr zum Stimmvieh der jeweiligen Regierung degradiert wird.

Dabei gäbe es eine Lösung, die auch das Anliegen, welches hinter der Zweitstimmen-Idee steckt, abdecken würde, dass auch kleine Parteien eine Chance haben sollen, in den Bundestag einzuziehen. Die Lösung lautet: Es gibt nur die Erststimme für den Direktkandidaten, aber die Bürger können durch Kumulieren (mehrere Stimmen für einen Kandidaten) und Panaschieren (Stimmen für Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten) Einfluss nehmen, welche Persönlichkeiten den Wählerwillen im Bundestag vertreten sollen. Damit das gelingt, muss natürlich eine Auswahl zwischen mehr als zwei Kandidaten möglich sein. Hierzu müsste man nur die Wahlkreise einer Region zu einem Wahlkreis zusammen fassen. Zum Beispiel verfügt der Landkreis Mettmann über 4 Wahlkreise. D.h. in einem Groß-Wahlkreis Mettmann könnten 8 Abgeordnetenmandate vergeben werden (statt bisher 4 für die Erststimme und 4 für die Zweitstimme). Somit hätte jeder Wähler im Kreis Mettmann 8 Stimmen, die er einer von ihm bevorzugte Person geben kann oder auf mehrere Personen einer Partei oder mehrerer Parteien verteilen kann. Dabei reichen im Schnitt 12,25% der Stimmen um ein Bundestagsmandat zu erringen. Da es meist einen oder zwei Favoriten gibt, die 30% und mehr auf sich vereinen, wäre der Stimmanteil, der für die restlichen 6 Mandate benötigt wird, sogar noch geringer, so dass auch kleine Parteien genügend Mandate abbekommen.

Der Vorteil meines Vorschlags liegt auf der Hand: Die Wahlbeteiligung steigt, weil der Bürger wirklich etwas mit entscheiden kann. Der Bundestag muss nicht aufgebläht werden, weil man keine Überhangmandate mehr braucht. Die Wahrscheinlichkeit für solide Regierungsmehrheiten steigt. Die Qualität des Parlaments steigt, weil nicht mehr Partei-Apparatschiks (über die Zweitstimme), sondern nur noch Persönlichkeiten (über die Erststimme) in den Bundestag gelangen. Ich habe das als junger Mensch in München selbst erlebt, als dort im kommunalen Wahlrecht das Kumulieren und Panaschieren eingeführt wurde. Es kamen dadurch Kandidaten aus hinteren Listenplätzen in den Stadtrat, die sich als eine wirkliche Bereicherung der Münchner Kommunalpolitik entpuppten.

Bitte machen Sie durch Ihre Mitzeichnung deutlich, dass Sie mit der Änderung des Bundestagswahlrechts, die Anfang 2013 in Kraft treten soll, nicht einverstanden sind, sondern dass Sie eine grundlegende Wahlrechtsreform im Sinne dieser Petition verlangen .

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Petition details

Petition started: 11/12/2012
Petition ends: 01/22/2013
Region: Germany
Topic:

News

  • Liebe Mit-Petenten,
    vielleicht erinnern Sie sich noch, dass Sie im Januar 2013 meine Petition mit unterzeichnet haben, in der ich eine Änderung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag gefordert hatte.
    Heute habe ich nun von der Bundestags-Abgeordneten der Linken Kersten Steinke die Nachricht über die Ablehnung unserer Petition durch den Deutschen Bundestag erhalten.

    Damit war zu rechnen, da ich nicht davon ausgehe, dass der Bundestag in der Lage ist, eine Petition, die ihn selbst betrifft, objektiv zu beurteilen. Über die Begründung bin ich allerdings erbost: Der Petitionsausschuss, dessen Empfehlung der Bundestag gefolgt ist, hat unsere Petition offenbar gar nicht gelesen. Vielmehr hat er eine Reihe von Petitionen, die sich mit dem Wahlrecht zum Deutschen Bundestag befassen, zu einer Art abstrakten "Sammelpetition" verhackstückt. Die Begründung der Ablehnung befasst sich dann ausschließlich mit einer dieser Petitionen, die 191 Unterstützer hatte und gefordert hatte, Erst- und Zweitstimmen zusammenzuzählen.
    Das war ja nun aber überhaupt nicht der Inhalt unserer Petition. Im Gegenteil: wir wollten nicht Erst- und Zweitstimmen zusammenzählen, sondern die Zweitstimme abschaffen und dem Wähler eine größere demokratische Gestaltungsmacht einräumen, indem er in einem erweiterten lokalen Wahlkreis seine Erststimme auf mehrere Kandidaten (durchaus auch unterschiedlicher Parteien) verteilen kann. Die Ablehnung des Petitionsausschusses stützt sich ausschließlich auf das Argument, dass das Zusammenzählen von Erst- und Zweitstimme nicht dazu führt, dass Überhangmandate vermieden werden. Das ist eine Binsenweisheit und wird von mir nicht bestritten, hat aber nichts mit unserer Petition zu tun. Mit unserer Petition wären Überhangmandate mit Sicherheit ausgeschlossen gewesen und es wäre im Deutschen Bundestag zu eindeutigen parlamentarischen Mehrheiten gekommen. Stattdessen haben wir nun eine Große Koalition, die Wohltaten auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler verteilt und eine Mikro-Opposition, die außer schöne Reden halten gar nichts mehr bewegen kann.
    Auch nicht erfreulich ist, dass sich der Bundestag 13 Monate Zeit gelassen hat, unsere Petition zu bearbeiten. Hingegen hat er Ende Februar 2013 durch die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Änderung des Wahlgesetzes Fakten geschaffen, die den Bundestag bei den Wahlen im September 2013 durch weitere Überhangmandate aufgebläht haben. Unsere Petition hatte daher nie eine faire Chance. Es klingt wie Hohn, wenn der Petitionsausschuss wörtlich feststellt: "Vor diesem Hintergrund vermag der Ausschuss auch die von den Petenten unterbreiteten weiteren Vorschläge zur Reform des Wahlrechts nicht zu unterstützen. Im Hinblick auf die erst kürzlich stattgefundenen parlamentarischen Beratungen (gemeint ist die Wahlrechtsänderung vom 21. Februar 2013) vermag der Ausschuss derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen." Mit anderen Worten: Er ist blind.

    In jedem Gewerbebetrieb werden Lohnerhöhungen dadurch aufgefangen, dass die Produktivität steigt, indem die Belegschaft verkleinert wird. Beim Deutschen Bundestag läuft es gerade anders herum: Durch ungeeignete Veränderungen am Wahlrecht wird der Bundestag erst ohne Not aufgebläht. Und dann genehmigt er sich selbst auch noch eine Diätenerhöhung, von der jeder Arbeitnehmer oder Rentner nur träumen kann.

    Tut mir leid, so isses halt.

    Herzliche Grüße
    Wolfgang Zöllner
  • Liebe Mitunterzeichner,
    die Petition zur Verbesserung des Bundestagswahlrechts ist von unserem Bundestagspräsidenten, Herrn Prof. Lammert, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weiter gereicht worden. Dort wird sie nun zusammen mit anderen Vorschlägen zur Wahlrechtsänderung beraten. Z.B. auch mit solchen, die die Abschaffung der Erststimme empfehlen. "Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu den ihm vorliegenden Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird", schreibt mir dazu Frau Oberamtsrätin Karla Melcher.
    Dieses Verfahren dauert ca. 1 Jahr. Damit ist klar, dass unsere Empfehlung jedenfalls nicht mehr zu einer Wahlrechtsänderung vor der nächsten Bundestagswahl führt. Blöd, aber so funktioniert halt hierzulande Politik.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Wolfgang Zöllner
  • Liebe Unterstützer der Petition "Für ein bürgerfreundliches und kostengünstiges Bundestagswahlrecht",

    die Petition samt Unterschriftenliste habe ich heute an Prof. Norbert Lammert, den Präsidenten des Deutschen Bundestages, versandt. Ob es etwas nützt, werden wir bald sehen. Wenigstens haben wir es versucht. Und wenn nicht jetzt, dann finden vielleicht einige Ideen Eingang in spätere Wahlrechtsänderungen. Auch in den Ländern ist da ja Handlungsbedarf, wie Niedersachsen gerade gezeigt hat.
    Danke sehr für alle, die mitgemacht haben!
    Wolfgang Zöllner

Nach meiner Kenntnis werden in den Parteien oft Kämpfe um die besten Listenplätze ausgetragen. Dabei gewinnt nicht immer der beste Kandidat, sondern derjenige mit dem größten parteiinternen Einfluss. Bei einer Umsetzung dieser Petition würde der Wähler entscheiden, wer in den Bundestag kommt, der Einfluss der Parteigremien würde eingeschränkt.

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