97 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Bundestag möge beschließen das Fernmeldegeheimnis dahingehend zu verändern, daß das mithören und weiterverbreiten des Flugfunkverkehrs (Air Traffic Control) ausdrücklich erlaubt ist.
Begründung
Als Piloten ist es für uns von Interesse am Flugfunk passiv teilnehmen zu können. Das heißt, es ist uns wichtig als Lehrmittel und für unsere eigene Weiterbildung, dem ATC (Air Traffic Control) zuhören zu können.Weltweit ist das abhören von ATC Funkverkehr z.B. über das Internet absolut Routine. Hier werden keine geheimen Informationen übermittelt, die der Öffentlichkeit vorenthalten müssen werden.Leider ist Deutschland durch ein veraltetes Fernmeldegeheimnis eines einer Handvoll von Ländern, wo das mithören nicht möglich ist.Wir möchten daher das Fernmeldegeheimnis (§88) dahingehend verändern, dass das abhören und weiterverbreiten von Air Traffic Control Funkverkehr ausdrücklich erlaubt ist.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.03.2014
Petition endet:
06.05.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 1-18-12-90212-006563
Funkdienst
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 88 Telekommunikationsgesetz dahingehend
gefordert, dass das Mithören und Weiterverbreiten des Flugfunkverkehrs ausdrücklich
jedermann erlaubt ist.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Mithören
des Flugfunkverkehrs (Air Traffic Control, ATC) für Piloten als Lehrmittel und für die
eigene Weiterbildung wichtig sei. Weltweit sei das Abhören des ATC-Funkverkehrs,
z. B. über das Internet, Routine.... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.