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La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Genehmigungen für neue oder zu erweiternde stationäre Funkanlagen in Wohngebieten nur nach § 5 Abs. 4 BEMFV (Nachweis durch Messung) erteilt werden dürfen, falls eine von der Bundesnetzagentur nach § 5 Abs. 2 BEMFV (Nachweis durch Berechnung) ausgestellte Standortbescheinigung Sicherheitsabstände ausweisen würde, die auch den Luftraum über den Nachbargrundstücken betreffen sollten.
Raison
Dieser Beschlussantrag soll unter anderem dazu dienen, mögliche Schäden von der Bundesrepublik Deutschland durch Regressforderungen von Anwohnern abzuwenden: § 906 BGB gesteht den Anwohnern einen Schadensersatzanspruch gegen die Betreiber von Funkanlagen zu, wenn ihre Grundstücke nachweislich mit Funkstrahlung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte kontaminiert werden und sich dadurch der wirtschaftliche Ertrag ihrer Grundstücke, z. B. durch Mietverluste oder Kaufpreisminderung, verringern sollte.Diese Schadensersatzansprüche könnten sich direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, falls sich herausstellen sollte, dass die in einer amtlich erteilten Standortbescheinigung angegebenen Sicherheitsabstände falsch sein sollten. Denn die oben genannten Schäden für die Anwohner entstehen ursächlich nicht erst durch die Funkstrahlung, sondern schon allein durch die Behauptung einer Kontamination durch über den gesetzlichen Grenzwerten liegende elektromagnetische Feldenergie von amtlicher Seite, egal ob diese Behauptung den Tatsachen entspricht oder nicht.In der Tat müssen aber berechnete, d. h. nach § 5 Abs. 2 BEMFV ermittelte Sicherheitsabstände immer falsch, d. h. zu groß berechnet sein, weil sie sonst keinen sicheren Strahlenschutz für die Anwohner und andere Personen gewährleisten würden. Die Mehrzahl der in den bisher erteilten Standortbescheinigungen auch für Mobilfunkanlagen angegebenen Sicherheitsabstände sind also in der Sache unzutreffend und könnten damit im Schadensfall wie oben beschrieben zu an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Regressforderungen führen.Die vorgeschlagene Regelung wäre aber nicht nur für die Anwohner, deren Schadensersatzansprüche auf diese Art und Weise eindeutig geklärt würden, und die Bundesrepublik Deutschland (aus dem oben genannten Grund), sondern auch für die Netzbetreiber selbst von großen Nutzen, da gemessene Sicherheitsabstände in jedem Fall erheblich kleiner als die zwangsläufig zu groß berechneten Sicherheitsabstände sind und daher eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Funkstandorte ermöglichen würden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
18/06/2016
Fin de la pétition:
27/07/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 1-18-09-90212-032665
Funkdienst
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Genehmigungen für stationäre Funkanlagen in
Wohngebieten nur nach Nachweis durch Messung erteilt werden dürfen, wenn eine
Standortbescheinigung Sicherheitsabstände ausweist, die auch den Luftraum über
den Nachbargrundstücken betreffen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in der
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
(BEMFV) bisher... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.