Область : Альсдорф
Транспорт

Fußgängerüberweg für Neusener Straße in Höhe "Am Siefengraben"

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Bürgermeister Alfred Sonders
18 10 в Альсдорф

Петиція було відкликано позивачем

18 10 в Альсдорф

Петиція було відкликано позивачем

  1. Розпочато 2015
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Die Neusener Straße ist eine vielbefahrene Verkehrsader zwischen Alsdorf Mariadorf und Linden-Neusen. Nicht zuletzt diese Straße als Zubringer zur Autobahn A44 in Richtung Aachen.

Einseitig ist für Fußgänger und Radfahrer ein schmaler Weg vorhanden - durch einen Grünstreifen von der Straße abgetrennt. Diese Seite ist auch (mäßig) beleuchtet, die andere Seite ist weder beleuchtet noch ist ein Gehweg vorhanden. Um besagten Fuß-/Radweg zu erreichen, muss also zunächst die Neusener Straße überquert werden (aus der Boicher Siedlung kommend). Dies kann überwiegend nur im Einmündungsbereich erfolgen.

Zwischen den Vereinigten Asphalt-Mischwerken Aachen und dem Ortseingang Linden-Neusen ist es speziell für Fußgänger nicht gefahrlos möglich, die Straße zu überqueren um z.B. in die Straße "Am Siefengraben" und damit in die Broicher Siedlung zu gelangen.

Zur Gefahrenabwehr ist es daher erforderlich, Fußgängern in Form eines Fußgängerüberwegs (Zebrasteifen) in Höhe "Am Siefengraben" eine gut einsehbare Möglichkeit zu bieten, die Neusener Straße zu überqueren, damit keine Menschen (Kinder!) zu Schaden kommen.

мотиви

Nachweislich ist die Einmündung "Am Siefengraben" in die Neusener Straße ein Unfallschwerpunkt. Als jüngstes Beispiel führe ich den tragischen Unfall des 11jährigen Jungen am 16.03.2015 an genau dieser Stelle an.

Dieser Unfall hätte meiner Ansicht nach durch einen gut einsehbaren und gut ausgeleuchteten Fußgängerüberweg vermieden werden können.

Daher vertrete ich die Auffassung, dass eine geeignete Lösung an dieser Stelle unumgänglich ist.

Дякуємо за вашу підтримку

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обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Es handelt sich hier um eine Landstraße, auf der 70 km/h erlaubt sind. Mitten auf der Landstraße einen Zebrastreifen einzurichten, ist ein fragwürdiger Vorschlag, denn das heißt: Absolutes Überholverbot und Näherung des Zebrastreifens nur mit gemäßigter Geschwindigkeit. Ob das auf dem Stück praktikabel ist und entsprechend ernstgenommen wird, steht zur Diskussion. Eine Insel zum "schrittweisen" Überqueren der Straße wäre da evtl. sinnvoller. Nichtsdestotrotz und egal ob oder welche verkehrstechnische Änderung hier umgesetzt - Fußgänger müssen aufmerksam die Straße queren.

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