Region: Bundesrepublik
Velfærd

Gebührenfreiheit bei Personalausweisen für ALG II-Empfänger

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
https://www.bmi.bund.de/DE/Kontakt/BuergerService/buergerservice_kontakt_node.html
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  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

§ 1 Gebühren für Ausweise

(1) Für die Ausstellung eines Personalausweises sind folgende Gebühren zu erheben: 1. 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, 2. 28,80 Euro in allen anderen Fällen. (2) Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist eine Gebühr von 10 Euro zu erheben. Wird neben dem Personalausweis auch ein vorläufiger Personalausweis beantragt, ist zusätzlich eine Gebühr nach Satz 1 zu erheben. (3) Die Gebühren nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person 1. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder 2. von einer nicht zuständigen Behörde. (4) Die Gebühr nach Absatz 1 ist ferner um 30 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird. (5) Gebührenfrei ist die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis nach § 19 Absatz 1 der Personalausweisverordnung. (6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.

Begrundelse

ALG II Bezieher müssen die vollen Ausweisgebühren für den neuen Personalausweis zahlen

Auch Hartz IV Bezieher werden dazu verpflichtet die vollen Gebühren für den neuen elektromagnetische Personalausweis zu zahlen. Eigentlich war es geplant, die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen zu lassen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: In den fünf Euro höheren ALG II Regelsatz sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-muessen-ausw...

Wenn im Regelsatz 0,25 Euro für einen Personalausweis enthalten sind. sollte ein Jugendlicher der gerade 18 geworden, und damit verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen eine monatliche Ratenzahlung in Höhe des im Regelsatzes vorhandenen Betrages vereinbaren. Dann hätte er in 9,3 Jahren seinen 28 Euro teuren Personalausweis abbezahlt. Und dass kann doch nicht vertretbar sein, denn kein Amt in Deutschland würde sich auf so eine Ratenzahlung (monatliche Tilgung in Höhe von 0,25 €) einlassen. Warum muss der neue Ausweis überhaupt 28,80 € kosten? Ich der Meinung,daß der neue Personalausweis, genauso wie der alte mit 8,00 € bezahlt wäre. Das ist doch eigentlich nur noch von der Regierung unterstützte abzocke,

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Verstehe nicht warum eine Pflicht nicht auch kostenlos sein kann insbesondere für Menschen die sich einen 28,80 teuren Ausweis nicht leisten können und auch kaum die teuren Vorteile nutzen werden Wer kann denn 0,25 € ansparen bei Hartz Vier und ich bin nicht betroffen und frage mich dennoch wie das gehen soll. Hoffe beim Bürgergeld wird eine gerechtere Lösung gefunden. Ich bin der Meinung eine Pflicht sollte wirklich dann auch kostenfrei sein. Wofür werden Steuergelder benutzt?

Unsere Steuergelder bekommen Ukraine und die, die jedes Jahr hereinkommen und wir müssen um unseren Unterhalt kämpfen und monatlich die Häufung der Schulden beobachten. Pflicht muss kostenlos sein, muss.

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