Gefahrenabwehrverordnung für den ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
355 355 v Porýnie-Falcko

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  3. Predložené
  4. Dialóg
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Toto je online petícia des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Preposielanie

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Gefahrenabwehrverordnung für Stegskopf. Im Staatsanzeiger vom 23. Juni kann man die Gefahrenabwehrverordnung zum Truppenübungsplatz Stegskopf nachlesen. Sie ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

1.) Die Betretung der Wege des ehemaligen Truppenübungsplatzes Stegskopf zu erlauben.

2.) Dass die unverhältnismäßige Maßnahme sofort zurückgenommen wird.

3.) Dass die seit letzter Woche verlegten Steine an den Zufahrten zur geteerten Platzrandstraße unverzüglich wieder entfernt werden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

ADD Trier

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Der ehemalige TrÜbPl ist seit dem 31.12.2013 aus der Nutzung genommen worden. Die die Gefahrenabwehrverordnung begründete Annahme einer erheblichen Gefahr durch Blindgänger und damit die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger besteht so nicht für die Wege des TrÜbPl. Diese wurden in der Vergangenheit befahren, werden zurzeit durch Forst, Geländebetreuung des BwDLZ Koblenz befahren, werden von großen Mengen von Schafen begangen. Auf dem Platz wird intensiv gejagt und ortsfremde Personen der Jägerschaft betreten nicht nur die Wege. Wildäcker wurden in den letzten Tagen angelegt. Seit der letzten Woche wurden alle Zufahrtswege zur Platzrandstraße Stein-Neukirch - Hof - Nisterberg mit großen Steinen zugelegt. Diese unverhältnismäßige Maßnahme hat es in 56 Jahren Nutzungszeit durch die Bundeswehr nicht gegeben! In den letzten 30 Jahren ist es auf den Flächen des TrÜbPl zu keinem Unfall gekommen, der durch Blindgänger verursacht wurde.

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správy

  • Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen eine Gefahrenabwehrverordnung für den
    ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden-Stegskopf und begehrte eine sofortige Freigabe für
    das Betreten der Wege des ehemaligen Truppenübungsplatzes.

    Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit
    Wirkung zum 01.07.2014 als zuständige Landesordnungsbehörde eine Gefahrenabwehrverord-
    nung auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes für das Gebiet des ehe-
    maligen Truppenübungsplatzes Daaden-Stegskopf erlassen hat, die das Betreten des Platzes
    durch die Allgemeinheit verbietet. Diese Maßnahme ist nach Auskunft der ADD nach Beendi-
    gung der militärischen Nutzung und Aufhebung des militärischen Sicherheitsbereichs... pokračovať

rozprava

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Zatiaľ žiadny argument CONTRA.

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