Alueella: Saksa
Kansalaisoikeudet

GEGEN DAS KUTTENVERBOT

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1 318 Tukeva 1 160 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Das Kuttenverbot für Rocker muss sofort aufgehoben werden. Hier wird verallgemeinert und pauschal kriminalisiert. Eine demokratische und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit angeblich kriminellen Rocker-Clubs, die nicht einfach nur auf einem heuchlerischen Vortäuschen von Sicherheit zu Wahlkampfzwecken basiert, sieht sicherlich anders aus.

Perustelut

Mit dem Freispruch von zwei Bandidos-Rockern hat das Landgericht Bochum das Kuttenverbot von NRW-Innenminister Jäger ins Wanken gebracht. Kippen soll es vorerst jedoch nicht, heißt es im Ministerium. Dort baut man nach wie vor auf ein Gerichts-Urteil aus Hamburg.

Dafür sollten sie 600 Euro Strafe zahlen. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein allgemeines Kuttenverbot gegen Rockergruppen rechtlich nicht haltbar ist.

Nur, weil ein Fanclub randaliere, darf man nicht das Vereinslogo verbieten, warnte Richter Michael Rehaag in Anlehnung an den Fußball davor, Kuttenverbot "pauschal" zu verhängen. Einzelne, örtliche verbotene Rocker-Vereinigungen begründeten demnach nicht ein generelles Verbot ihrer Abzeichen - wenn sie sich hinlänglich von den verbotenen Symbolen unterschieden.

Das OLG hat im Prinzip nämlich nur über einen Einzelfall entschieden. Das Urteil in Hamburg legitimiert also nicht grundsätzlich dazu, auch in anderen Bundesländern bestimmte Rocker-Symbole zu verbieten, sofern diese eine Distanzierung von den verbotenen Vereinen erkennen lassen.

Wir sehen diese Entwicklung kritisch und mit Sorge. Hier wird verallgemeinert und pauschal kriminalisiert. Eine demokratische und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit angeblich kriminellen Rocker-Clubs, die nicht einfach nur auf einem heuchlerischen Vortäuschen von Sicherheit zu Wahlkampfzwecken basiert, sieht sicherlich anders aus. Und soweit wir wissen gilt in unserem Rechtsstaat immer noch der Grundsatz: „Im Zweifel FÜR den Angeklagten“…

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Rocker sollten sich einfach mal öfter einen kurzen Rock anziehen, oder jetzt im Sommer tuts auch ein rosa luftiges Sommerkleidchen. Mut zu mehr Farbe! Dann wissen sie vlt auch, wie sich die Opfer von Drogen- und Gewaltkriminalität und Prostitution im Rotlichtmileu vorkommen.

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