Gegen das neue Mensche haben ein Recht auf Arbeit, Akzeptanz Achtung und das Recht zu sparen.

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Grund der Sperrung

Petitionen, die sich mit ihrem Anliegen nicht an konkrete Personen, juristische Personen, parlamentarische Gremien oder Organisationen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder an die Öffentlichkeit als Ganzes richten, werden beendet und gesperrt.

Text der Petition

Das Bundesteilhabegesetz muß geändert werden. So das auch Menschen mit einer Behinderung ihr eigenes Selbstbestimmtes Leben führen können. Es muß darum in Betrieben schärfer Kontrolliert, aufgeklährt und geachtet werde. Denn eigentlich profetieren Betriebe von Arbeitnehmern mit Behinderungen, durch Arbeitsämter, Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Jopsenter usw. Zt. auch mit finanziellen Mitteln. Es darf nicht sein, das Menschen mit Behinderungen, kein freies Selbstbestimmtes Leben in Familie und Beruf führen können. Bitte unterschreibt diese Pedition und Teilt sie. Denn 1. Gesundheit ist ein Geschenk, und keine selbstverständlichkeit. 2. Eine krankheit, bzw. eine Behinderung bedeutet nicht das ein Mensch kein Selbstbestimmtes Leben mehr führen kann, sicher ist er auf Hilfe angewiesen. Aber alle Menschen sind auf Menschen angewiesen, in irgendeiner Form. Sozialpedagogen, Integrationsämter usw. währen alle arbeitslos usw.

Und 3. Das betriebliche Gesundheitsmanagement. Es ist noch lange nicht selbstverständlich, dass sich betriebliche Akteure auch mit psychischer Gesundheit beschäftigen. Zwischenmenschlicher, psychosozialer Arbeitsschutz ist schwer planbar, Erfolge sind schwer messbar (bzw. nur über sozialwissenschaftliche Indikatoren wir die Ein­schätzung des Betriebsklimas), subjektive Bewertungen spielen eine sehr große Rolle – kein Wunder also, dass weiche Themen wie ein wertschätzendes Miteinander oder eben betriebliche Maßnahmen zur Depressionsprävention noch nicht weit verbreitet sind. Auch hier muß eine masnahme geschaffen werden, das auch diese Menschen nicht Ausgegrenzt werden. Für all das steht diese Pedition.

Was der Betrieb tun kann

Die Gefährdungsbeurteilung sollte auch psychische Belastungen erfassen – faktisch ist dies nur in jeder vierten Gefährdungsanalyse tatsächlich der Fall! Hier liegt ungenutztes Potenzial. Natürlich liefert die Analyse keine Angaben über einzelne Beschäftigte und deren Depressionsgefährdung, aber sie kann Hinweise auf Überlastung und Überforderung, gewachsenen Leistungsdruck und fehlende Ressourcen liefern.

Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen im Grunde all das zum Gesundbleiben, was andere Beschäftigte auch brauchen: Transparenz in Bezug auf Veränderungen und Unternehmens­‑ oder Bereichsziele, ein gutes Betriebsklima (in dem spöttische Bemerkungen oder Ausgrenzungs­versuche an den Pranger gestellt werden), Anerkennung für ihre Leistungen und Wertschätzung ihrer Person, klare Anforderungen und klare Feedbacks, soziale Unterstützung im Kollegenkreis und eine Führungskraft, der das Wohlbefinden der Beschäftigten am Herzen liegt.

Partizipative Gestaltung der Arbeitsbedingungen

Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie flexible Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sind sinnvoll auch zur Prävention psychischer Erkrankungen wie Depression (Menschen in einer depressiven Episode fühlen sich hilflos und ohne Gestaltungsmöglichkeit). Ebenso sollte man Weiterentwicklung fördern durch Qualifizierungsmaßnahmen und hierzu Angebote machen. Sämtliche Maßnahmen sollten auf freiwilliger Basis erfolgen, damit die Beschäftigten sich nicht überfordert fühlen. Zugleich ist wichtig, dass alle Funktionsträger des Betriebes signalisieren, wie wünschenswert Weiterbildung etc. ist.

Manchmal lohnt sich auch eine Hinterfragung der Terminologie. So ist es sinnvoller zu sagen, ein Mensch HABE eine depressive Episode oder er befinde sich IN einer solchen anstatt zu sagen, er SEI depressiv – letzteres klingt wie ein Persönlichkeitsattribut, ersteres hingegen wie eine vorübergehende Phase. Es macht Sinn, davon auszugehen, dass der Zustand reversibel ist, weil dies die Wahrscheinlichkeit einer Heilung suggeriert. Der von der WHO verwendete Ausdruck „depressive Episode“ impliziert ebenfalls, dass der Zustand vorübergehen wird.

Ausgesprochen empfehlenswert und kostenlos:

Die Broschüre der Betriebskrankenkassen „Psychisch krank im Job. Was tun?“ Verfügbar unter https://www.bkk.de.

Bitte Teilen und unterschreiben sie diese Pedition, wenn sie auch der selben Mainung sind Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Luitgard Demmler


Eine neue Herausforderung fürs Betriebliche Gesundheitsmanagement

BGM ist von seinen Ursprüngen her überwiegend körperlich orientiert. Das Vorgehen bei körper­lichen Erkrankungen bzw. deren Prävention und Therapie ist vergleichsweise einfach: Man hat eine Ursache und verschreibt eine medizinische Behandlung, bis das Problem gelöst ist. Psychische Erkrankungen mit ihrer Multikausalität und Nicht-Sichtbarkeit stellen die deutlich größere Heraus­forderung dar.

Es ist noch lange nicht selbstverständlich, dass sich betriebliche Akteure auch mit psychischer Gesundheit beschäftigen. Zwischenmenschlicher, psychosozialer Arbeitsschutz ist schwer planbar, Erfolge sind schwer messbar (bzw. nur über sozialwissenschaftliche Indikatoren wir die Ein­schätzung des Betriebsklimas), subjektive Bewertungen spielen eine sehr große Rolle – kein Wunder also, dass weiche Themen wie ein wertschätzendes Miteinander oder eben betriebliche Maßnahmen zur Depressionsprävention noch nicht weit verbreitet sind.

Was der Betrieb tun kann

Die Gefährdungsbeurteilung sollte auch psychische Belastungen erfassen – faktisch ist dies nur in jeder vierten Gefährdungsanalyse tatsächlich der Fall! Hier liegt ungenutztes Potenzial. Natürlich liefert die Analyse keine Angaben über einzelne Beschäftigte und deren Depressionsgefährdung, aber sie kann Hinweise auf Überlastung und Überforderung, gewachsenen Leistungsdruck und fehlende Ressourcen liefern.

Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen im Grunde all das zum Gesundbleiben, was andere Beschäftigte auch brauchen: Transparenz in Bezug auf Veränderungen und Unternehmens­‑ oder Bereichsziele, ein gutes Betriebsklima (in dem spöttische Bemerkungen oder Ausgrenzungs­versuche an den Pranger gestellt werden), Anerkennung für ihre Leistungen und Wertschätzung ihrer Person, klare Anforderungen und klare Feedbacks, soziale Unterstützung im Kollegenkreis und eine Führungskraft, der das Wohlbefinden der Beschäftigten am Herzen liegt.

Partizipative Gestaltung der Arbeitsbedingungen

Mitgestaltungsmöglichkeiten sowie flexible Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung sind sinnvoll auch zur Prävention psychischer Erkrankungen wie Depression (Menschen in einer depressiven Episode fühlen sich hilflos und ohne Gestaltungsmöglichkeit). Ebenso sollte man Weiterentwicklung fördern durch Qualifizierungsmaßnahmen und hierzu Angebote machen. Sämtliche Maßnahmen sollten auf freiwilliger Basis erfolgen, damit die Beschäftigten sich nicht überfordert fühlen. Zugleich ist wichtig, dass alle Funktionsträger des Betriebes signalisieren, wie wünschenswert Weiterbildung etc. ist.

Manchmal lohnt sich auch eine Hinterfragung der Terminologie. So ist es sinnvoller zu sagen, ein Mensch HABE eine depressive Episode oder er befinde sich IN einer solchen anstatt zu sagen, er SEI depressiv – letzteres klingt wie ein Persönlichkeitsattribut, ersteres hingegen wie eine vorübergehende Phase. Es macht Sinn, davon auszugehen, dass der Zustand reversibel ist, weil dies die Wahrscheinlichkeit einer Heilung suggeriert. Der von der WHO verwendete Ausdruck „depressive Episode“ impliziert ebenfalls, dass der Zustand vorübergehen wird.

Ausgesprochen empfehlenswert und kostenlos:

Die Broschüre der Betriebskrankenkassen „Psychisch krank im Job. Was tun?“ Verfügbar unter https://www.bkk.de.

Es kann nicht darum gehen, bspw. die Mitglieder des Arb

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