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Gegen das Sonntagöffnungsverbot von Automatenvideotheken

Petitioner not public
Petition is directed to
Verwaltungsgericht Stuttgart / Stadt Rottweil
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  1. Launched 2010
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das dass Gesetz der Sonn- und Feiertagsschließung für Automatenvideotheken in Baden-Württemberg aufgehoben wird. Bereits in vielen anderen Bundesländern wurde das Gesetz zur Schliessung an Sonn- und Feiertagen von Automatenvideotheken bereits aufgehoben.

Reason

An Sonntagen sind Fitness-Studios, Cafés, Tankstellen-Shops, Solarien und Blumengeschäfte geöffnet, es werden Zigarettenautomaten, Geldautomaten und sogar Fahrradschlauch-Verleihautomaten betrieben. Doch der Filmverleih-Automat, der völlig ohne Personaleinsatz läuft, soll eine öffentlich bemerkbare Arbeit sein? Das Ausleihen an Sonn- und Feiertagen dient zur Freizeitbeschäftigung, gerade Familien nutzen diesen Tag gerne um Filme auszuleihen, unter der Woche beherrscht Stress den Alltag und am Wochenende besteht die Möglichkeit mal in Ruhe mit der ganzen Familie einen Film zu schauen. Gemeinsam kann am Sonntag ein passender Film ausgesucht werden. Preislich ist diese Variante auch eine günstigere Freizeitalternative wie ein Kinobesuch für die ganze Familie, da sich die Kosten beim Filmausleih auf ca 2-3 Euro belaufen. Für die Automatenbetreiber ist der Sonntag zum 3. wichtigsten Tag der Woche geworden, fällt dieser aus, so müssen mit Umsatzeinbußen gerechnet werden. Gerade bei Kleinbetrieben wie die Automatenvideotheken kann es doch nicht sein das solche Steine in den Weg gelegt werden. Die Betreiber versuchen sich was aufzubauen und sorgen für eine Freizeitbeschäftigung ohne Ruhestörung, doch durch solches Gesetz müssen viele um ihre Existenz fürchten !!!

Der Bürger nutzt seine Freizeit immer stärker spontan. Diesem Bedürfnis müssen die Videotheken mit der Sonntagsöffnung entgegenkommen können. Insbesondere Frauen und Familien nutzen die Videothek an Sonn- und Feiertagen stärker als an Werktagen.

Weitere Infos zur Sonntagsöffnung für Videotheken: https://www.ivd-online.de/Downloads/stellungnahme_sonntagsoeffnung.pdf https://www.videosonntag.de/pdf/pressemappe30082005.pdf https://www.ieg-medien.de/content/5/49/

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Am Sonntag darf bezahlter Sport (viele bezahlte Helfer, z.T. enorme Lärmbelästigung, Sondereinsatz von Polizei e.c.t.) betrieben werden. Also absolut unverständlich.

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