Peticija je upućena:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir, der Landesheimrat Hessen und der „Verein Berater-Kinder- und Jugendvertretung Hessen“, starten hiermit eine Petition gegen die Heranziehungsrichtlinie in deutschen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
Wir fordern ein einstellen beziehungsweise ein Minderung der Heranziehungsrichtlinie! Zum Beispiel mit einer Staffelung: Bis zu einem Verdienst von 450€ eine 60:40 Staffelung (60% an den Jugendlichen) Ab einem Verdienst von 450€ eine 50:50 Staffelung (50% an den Jugendlichen)
Die Jugendlichen wollen sich nicht an ihrem Geld bereichern, sondern wollen sich eine solide Grundbasis erarbeiten und gleichgestellt sein mit anderen Jugendlichen. (Veranstaltungen, Führerschein oder ähnliches selbst zusammensparen)
Der Landesheimrat ist ein sich selbst organisierendes und vom hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie dem Landesjugendamt anerkanntes, gefördertes Gremium, welches sich für die Grundrechte in hessischen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen einsetzt. Er ist das Bindeglied zwischen den jungen Menschen und der Politik.
Der „Verein Berater-Kinder- und Jugendvertretung Hessen“ besteht aus Pädagoginnen und Pädagogen aus der hessischen Kinder- und Jugendhilfelandschaft. Wir wollen, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an der Gestaltung ihres Alltags und ihres Lebens beteiligen und einmischen. Junge Menschen sollen sich an den Entscheidungen, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen, beteiligen (können). Das ist kein Großmut von Erwachsenen, sondern eines der Grundrechte junger Menschen.
Obrazloženje
Die Heranziehungsrichtlinie beinhaltet ausschließlich Empfehlungen für die Beteiligung an den Kosten für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach §§ 91 ff. SGB VIII. Sie berücksichtigt die durch das Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zum 03.12.2013 in Kraft getretenen Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die zum 04.12.2013 in Kraft getretenen Änderungen in der Kosten- beitragsverordnung (KostenbeitragsV).
Wir beziehen uns auf Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Kurz gesagt: warum müssen junge Menschen, welche in einer Jugendhilfsmaßnahme leben, ihr selbst verdientes Geld abgeben und junge Menschen, die in ihrer Familie leben, nicht? Durch die Abgabe entstehen grundlegende Nachteile. Zum Beispiel:
• können sie sich kein Eigenkapital aufbauen • verlieren sie durch die Abgabe die Motivation ihr eigenes Geld zu verdienen • haben sie es schwerer z.B. für einen Führerschein oder für die eigene Wohnung zu sparen • es kann kein Gesunder Umgang mit Geld erlernt werden • lernen das es sich lohnt zu arbeiten, um ein gleichgesteltes Mitglied der Gesellschaft zu sein
Bei Fragen stehen ihnen auch gern der Landesheimrat Hessen unter
https://www.Landesheimrat-Hessen.de
Oder
Den Verein Berater Kinder- und Jugendvertretung Hessen unter:
https://www.berater-kijuv-hessen.com
zu Verfügung.