Région: Bundesrepublik Deutschland
Image de la pétition Gegen doppelt erhobene Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

Gegen doppelt erhobene Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundesregierung
28 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenversicherung 2004 wurde die Beitragspflicht für ausgezahlte Guthaben u.a. aus Direktversicherungen eingeführt. Hierbei werden die Auszahlungsbeträge der Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen. Bei Verträgen, die aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen angespart wurden, sind in der Ansparphase bereits alle gesetzlichen Sozialbeiträge abgeführt worden. Dies führt dazu, dass das angesparte Eigenkapital doppelt der Kranken- und Pflegeversicherungsabgabe unterworfen wird. Das Gesetz muss dahin geändert werden, dass erspartes Kapital in jeglicher Form von Altersvorsorge nur einmal der Beitragspflicht unterworfen wird. Entweder in der Ansparphase oder in der Auszahlphase, nicht aber in beiden Fällen. Diese Änderung muss rückwirkend gelten, um den angerichteten Vermögensschaden auszugleichen.

Raison

Ich bitte um Unterstützung der Petition, da das Bundesverfassungsgericht bis heute dieses Gesetz nicht zur Prüfung angenommen hat. Tausende Verträge in dieser Art (Ansparung aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen) sind von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Also nur Personen, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Niemand würde freiwillig eine Sparform wählen, bei der über 33% der Sparbeiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden. Gerade Beziehern von kleinen bis durchschnittlichen Einkommen ist dadurch die zusätzliche Altersvorsorge rückwirkend durch dieses Gesetz zerstört worden. Eine Umorientierung bei der Altersvorsorge war auch nicht möglich, da das Gesetz rückwirkend auf alle Altverträge angewendet wurde und somit ein Vertrauensbruch ist.

Vorsicht deshalb vor staatllich geförderter Altersvorsorge. Sie ist unkalkulierbar, da keine Verlässlichkeit hinsichtlich der Bestimmungen besteht.

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,
    die Petition hat vermutlich zu wenig Interessenten erreicht und wird daher nicht weiter verfolgt. An der unbefriedigenden Sachlage hat sich allerdings nichts geändert.
    Ich danke an dieser Stelle allen Unterstützern. Vielleicht kommt es zukünftig noch zu positiven Gerichtsentscheiden.

Krankenkassenbeiträge werden erhoben auf bereits versteuerte (und mit Krankenkassenbeiträgen belasteten) Beträge. Die gesamten vom Arbeitnehmer gesparten Beträge werden erneut mit Beiträgen zur Krankenkasse (übrigens Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag!) belastet. Wäre das Ersparte auf einem Konto angelegt und würde dann abgehoben, wären keine Beiträge fällig. Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sparformen. Die Altersvorsorge wird extrem geschmälert, die Zinsen wiegen diese Beiträge nicht auf!

Pas encore un argument CONTRA.

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